Quickborn/Itzehoe. Unschuldig oder eiskalter Mörder? Aussage lässt Jens von P. in einem anderen Licht erscheinen. Welche Rolle eine Waffe spielt.
Ist der Mann auf der Anklagebank unschuldig oder ein eiskalter Mörder? Bisher gab es in dem seit März andauernden Reiterhof-Mordprozess vor dem Landgericht Itzehoe nur wenig Belastendes gegen Jens von P. (42). Das ist seit Dienstag anders. Nun spricht einiges dafür, dass der Hasloher am 29. Juni 2020 auf dem Quickborner Eulenhof seinen Freund Andre Piontek kaltblütig mit zwei Kopfschüssen tötete.
Für die Wende in dem Verfahren sorgte mit Florian F. ein Bekannter des Angeklagten, bei dem Jens von P. in der Tatnacht nach seinem Besuch auf dem Eulenhof noch vorbeikam. Allerdings sagte Florian F. nicht persönlich aus. Wegen seiner Beteiligung an der Beschaffung der Tatwaffe ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Beihilfe zum Mord, sodass dem Quickborner ein Aussageverweigerungsrecht zusteht. Er hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dieses zu nutzen, sodass ihn die Kammer nicht persönlich geladen hatte.
Mordprozess: Vernehmungsbeamter sagt aus
Geladen sind aber die Vernehmungsbeamten der Mordkommission, denen Florian F. in mehreren Sitzungen Rede und Antwort gestanden hat. „Er hat sich Stück für Stück an das tatsächliche Geschehen herangetastet“, beschreibt es Nils O. von der Bezirkskriminalinspektion Itzehoe. Er hatte den Zeugen schließlich geknackt, sodass Florian F. den Lieferanten der Waffe preisgab und damit angesichts seiner eigenen Beteiligung selbst zum Beschuldigten wurde.
Laut den Aussagen der vernehmenden Beamten hatten sich der Angeklagte Jens von P. und Florian F. einige Zeit vor der Tat auf der Feier eines gemeinsamen Bekannten in Quickborn kennengelernt, sich gut verstanden und regelmäßig Kontakt gehalten. Florian F., der angesichts seines regelmäßigen Drogenkonsums finanzielle Probleme hatte und keiner geregelten Tätigkeit nachging, verfügte zu diesem Zeitpunkt nicht über eine eigene Wohnung. Jens von P. habe ihm angeboten, gemeinsam mit dem Freund, bei dem Florian F. untergekommen war und der ebenfalls Geldprobleme hatte, auf dem Eulenhof als Stallknechte zu arbeiten und auch dort zu wohnen. Letzte Details dazu sollten auf einem Treffen besprochen werden, das letztlich in der Mordnacht stattfand.
Bekannter brachte Jens von P. mit Waffenhändler zusammen
Eine Woche vor der Tat hatte Florian F. den Angeklagten mit Viktor S. aus Norderstedt zusammengebracht. Der kannte sich im Drogenanbau aus und sollte Jens von P. Tipps für die Einrichtung einer Marihuanaplantage in seinem gemieteten Einfamilienhaus in Hasloh geben. Bei diesem Treffen habe Viktor S. geäußert, dass er auch eine Waffe verkaufen könne, und Jens von P. habe sich daran interessiert gezeigt.
Zwei Tage vor dem Mord habe Viktor S. die beiden abgeholt, und sie seien zur Anschrift seiner Mutter in Norderstedt gefahren. Viktor S. sei in der Tiefgarage kurz ausgestiegen und dann mit dem Waffenkoffer zurückgekommen. Gemeinsam sei man dann in ein Waldstück bei Hasloh gefahren, wo Jens von P. drei Probeschüsse abgegeben habe. Der Waffe hätten fünf bis sechs Schuss Munition beigelegen, den Koffer habe Viktor S. wieder mitgenommen.
Die geliehene Waffe zu spät zurückgegeben
Es sei vereinbart gewesen, dass Jens von P. die Waffe am Sonnabend zurückgibt. Er habe sie zuvor mehreren Rockerfreunden zeigen wollen. Doch am Sonnabend sei Jens von P. nicht erreichbar gewesen, sein Handy sei zunächst ausgeschaltet gewesen. Später habe er die Rückgabe für Sonntagabend zugesagt. Er sei dann jedoch erst weit nach 1 Uhr in der Nacht zu Montag erschienen, weil er noch „einen Klotz verschwinden lassen musste“. Damit seien wohl Drogen gemeint gewesen.
Gegen 5 Uhr habe Jens von P. die Waffe in einer schwarzen Tasche zurückgegeben, wenige Stunden später habe Viktor S. sie dann bei ihm abgeholt, so Florian F.. Als er zwei Tage später von dem Mord an Andre Piontek erfahren habe, habe er Jens von P. sofort darauf angesprochen. Der habe jedoch abgestritten, der Täter zu sein.
Die fragliche Waffe hat die Polizei bei Viktor S., gegen den auch ermittelt wird, nicht gefunden. Der Prozess wird am 15. November fortgesetzt.