Pinneberg. Der Kreis Pinneberg setzt auf Nachhaltigkeit und fördert Bewuchs auf Häusern mit bis zu 1500 Euro. Was dabei zu beachten ist.

Sie können Regenwasser zwischenspeichern und dadurch die Kanalsysteme entlasten. Sie lassen an heißen Tagen Feuchtigkeit verdunsten und machen die Hitze in der Stadt erträglicher. Sie sind an kalten Tagen eine gute Wärmedämmung. Sie binden Staub und filtern Schadstoffe aus der Luft heraus, sie bieten Insekten ein Zuhause. Und schlussendlich können sie sogar noch gut aussehen. Die Rede ist von begrünten Dächern.

Gründächer: Diese Regeln gelten für die Förderung in Pinneberg

So viele Argumente für Bewuchs auf dem Haus sprechen, so wenige dieser naturnahen Dachbedeckungen gibt es erst. Das will der Kreis Pinneberg nun ändern. Die Politik hat ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt.

Landrätin Elfi Heesch ist begeistert davon. „Mit der Förderung soll insbesondere in bebauten Ortslagen innerhalb des Kreises ein nachhaltiger Beitrag zum Erhalt eines lebenswerten Stadtklimas geleistet, die Vielfalt von Pflanzen und Tieren gefördert sowie das Wohn- und Arbeitsumfeld für die Bürgerinnen und Bürger verbessert werden“, sagt sie und lobt den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, der das Paket auf den Weg gebracht hat.

Gründächer: Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen

Was aber ist auf dem Weg zum geförderten grünen Dach zu beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Für welche Gebäudetypen ist die Förderung vorgesehen?

Das wohl Wichtigste vorab: In erster Linie geht es um Wohngebäude, wobei keine Rolle spielt, ob es Neubauten oder bestehende Häuser sind. Förderfähig sind auch sogenannte Nebenanlagen, also beispielsweise Garagen, Carports und Schuppen. Laut den Richtlinien werden aber auch Gebäude „mit anderer Nutzung“ berücksichtigt – mit einer Einschränkung: Sie dürfen nicht in Gewerbe- und Industriegebieten liegen.

Welche Mindestanforderungen müssen Dachgrün und Dach erfüllen?

Für die Vegetationstragschicht wird eine Stärke von mindestens acht Zentimetern gefordert. Die Dachabdeckung darunter muss asbest-, biozid- und PVC-frei sein, das müssen Antragsteller nach Aufforderung auch anhand von Dokumenten nachweisen können. Im Idealfall sollen die Wasserabflussrohre am Haus nicht an die Kanalisation angeschlossen sein. Das Ziel: Soweit die Beschaffenheit des Grundstücks es zulässt, soll Wasser einfach im Erdboden versickern.

Gibt es eine Mindestgröße für das neue Dachgrün?

Ja, 15 Quadratmeter müssen es sein.

Wie viel Geld zahlt der Kreis Pinneberg einem Antragsteller?

Pro Quadratmeter Grünfläche gibt es 20 Euro. Kombiniert ein Bauherr sein begrüntes Dach auch noch mit einer neuen Photovoltaikanlage, erhöht sich die Summe auf 30 Euro pro Quadratmeter. Es gibt also mindestens 300 Euro (für das 15-Quadratmeter-Dach). Nach oben ist die Förderung auf 1500 Euro begrenzt.

Ein bisschen Erde aufs Dach schütten, ein paar Grassamen dazu – reicht das?

Nein! Die Arbeiten müssen zwingend von einem qualifizierten Handwerksbetrieb ausgeführt werden, zum Beispiel von einem Garten- und Landschaftsbauer. Aber auch Dachdecker sind zugelassen. Wichtig ist nur, dass sie schriftlich genau darlegen können, was sie vorhaben. Daraus folgt zweierlei: Arbeitsaufwand, den ein Hauseigentümer in Eigenleistung erbringt, ist nicht förderfähig, bereits begonnene Projekte sind es ebenfalls nicht.

Wer prüft, ob ein Dach geeignet ist, dicht hält und das Gewicht trägt?

Das muss der Bauherr selbst sicherstellen. Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Förderung eine Überprüfung zur Eignung des Daches und technischen Richtigkeit der Planung nicht ersetze. Auch dürfen bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Regelungen nicht verletzt werden.

Wie lange muss das Grün auf dem Dach bleiben?

Der Zuschuss unterliegt einer Zweckbindung von zehn Jahren. Wird die geförderte Dachbegrünung vor Ablauf der Zweckbindung ganz oder teilweise entfernt, könnte das eine Rückforderung des Geldes zur Folge haben.

Welche Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen?

Kein Geld bekommt, wer per Bebauungsplan ohnehin verpflichtet ist, ein Gründach zu bauen. Wer schon eines hat, das aber saniert werden muss, geht ebenfalls leer aus. Das auf dem Haus aufgestellte Pflanzkübel kein Gründach sind, versteht sich eigentlich von selbst, ist dem Kreis aber Erwähnung wert – ebenso wie der Umstand, dass Gebäude außerhalb des Kreisgebiets nicht gefördert werden.

Wer bekommt den Antrag, wer entscheidet darüber?

Anträge sind zu richten an den Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Leitstelle Klimaschutz, Kurt-Wagener-Straße 11 in 25337 Elmshorn. Die Leitstelle Klimaschutz erteilt den Bescheid.