Quickborn/Itzehoe. Im Prozess um die Bluttat auf einem Quickborner Reiterhof sagt ein LKA-Beamter aus. Der äußert Zweifel.
Jens von P. sprach zu Prozessbeginn im März von „fehlinterpretierten Indizien“, die ihn auf die Anklagebank im Reiterhof-Mordprozess brachten. Wie stichhaltig Teile dieser Indizien sind, sollte am Freitag Daniel Z. (34) vom Landeskriminalamt beurteilen. Er hat auf Antrag des Landgerichts Itzehoe das Mobiltelefon des Angeklagten untersucht, das als wichtiges Beweismittel für die Täterschaft des 42-Jährigen dienen soll.
Mordprozess: Standortdaten belasten Angeklagten
Laut den Standortdaten des Apple-Gerätes befand sich Jens von P. nachweislich in der Nacht zum 29. Juni 2020 zwischen 22.07 und 1.12 Uhr auf dem Quickborner Eulenhof, wo sein Freund und Geschäftspartner Andre Piontek (44) mit zwei Kopfschüssen ermordet wurde. Die Spanne, in der das Opfer zu Tode kam, hatte die Gerichtsmedizin mit 21.12 bis 1.19 Uhr angegeben.
Der Angeklagte hatte wiederum erklärt, dass Piontek am Leben war, als er den Reiterhof verließ. Das spätere Opfer sei gegen 1 Uhr nachts mit zwielichtigen Geschäftspartnern verabredet gewesen, deren Identität er nicht kenne. Außerdem hatte von P. gesagt, dass sein Handy den ganzen Tag über Probleme bereitet habe, ständig ausging und nicht wieder eingeschaltet werden konnte. Erst nach Wegfahrt vom Eulenhof sei es ihm im Wagen gelungen, das Gerät wieder zu aktivieren. Er habe das Gelände deutlich früher verlassen als vom Handy angezeigt.
Smartphone beschädigt, aber bedienbar
Bei dem Ende Juli 2020 beschlagnahmten Gerät handelt es sich um ein iPhone 10R, das im Herbst 2019 erstmals vom Angeklagten benutzt worden war. „Das Gerät ist erheblich beschädigt, was das Display angeht, die linke Seite ist komplett schwarz“, so der LKA-Experte. Dennoch sei das Handy bedienbar gewesen. Besonderes Augenmerk hat der technische Sachverständige auf den Akku gelegt, der für eventuelle Ausfälle und Abstürze des Gerätes verantwortlich sein müsste. „Die Anzahl der Ladezyklen ist normal, der Akku hat eine restliche Kapazität von 93 Prozent, das liegt alles im normalen Rahmen.“
Der LKA-Mann hat mit dem Handy auch einen Langzeitversuch unternommen, hat es mehrfach komplett aufgeladen, einige Standard-Apps aktiviert und beobachtet, wie sich das Gerät verhält. Abstürze oder Ausfälle konnte er nicht feststellen. „Allerdings lässt sich die Tatnacht nicht mehr genau nachstellen“, so Daniel Z. weiter. So sei nicht mehr sicher feststellbar, welches Apple-Betriebssystem in der Tatnacht installiert war und welche Apps der Angeklagte genutzt hat. „Die Logfiles werden nur 30 Tage lang gespeichert.“ Die aus der fraglichen Nacht seien zum Sicherstellungszeitpunkt also bereits komplett gelöscht gewesen.
Weitere Verhandlungstage bis Mitte Dezember
Weil sich Jens von P. täglich auf dem Eulenhof aufgehalten habe, habe das Handy die Anlage als wichtigen Ort eingestuft, sodass in diesem Fall die Standortdaten aus der Tatnacht noch abrufbar waren. Laut dem Gerät traf er nach dem Aufenthalt um 1.26 Uhr in der Tatnacht bei seinem Freund Florian F. am Harksheider Weg ein (ein weiterer wichtiger Ort), wo er laut eigener Aussage Alkohol und Drogen konsumiert haben will. Florian F. ist kommende Woche als Zeuge geladen, will jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Der LKA-Experte hat mit einem baugleichen Gerät auch getestet, wie sich die Standortdaten verhalten, wenn das Handy an einem wichtigen Ort aus- und später an einem anderen wichtigen Ort wieder eingeschaltet wird. In diesem Test waren Zeit- und Ortsstempel des Gerätes korrekt wiedergegeben. Ein Kollege des Beamten hat den Test wiederholt – und in diesem Fall lieferte das baugleiche Gerät fehlerhafte Daten. Ob dies ein Einzelfall ist oder Jens von P.s Daten aus der Tatnacht tatsächlich falsch sind, kann Daniel Z. nicht beurteilen. Das Gericht hat für den Prozess weitere Termine bis 15. Dezember angesetzt.