Schenefeld. Ausschuss stimmt neuem Konzept für Fläche neben Stadtzentrum zu. Auch bei zwei anderen Punkten gibt es jetzt Bewegung.

Schenefelds neuer Stadtkern – er wird zumindest auf dem Papier i mmer konkreter. Im jüngsten Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt konnten einige Probleme aus dem Weg geschafft werden.

Da wäre ein Areal direkt neben dem Stadtzentrum, das nach dem ehemaligen Besitzer auch als Altmann-Gelände bekannt ist. Es gehört inzwischen Lukas-Bau aus Hamburg. Verschiedene Anläufe des Investors, das mit einer Industriebrache belegene Gelände einer attraktiven Neubebauung zuzuführen, sind in der Vergangenheit am Widerstand der Kommunalpolitiker gescheitert. Nach dem Tod des Seniorchefs nahmen nun die beiden Söhne an der Sitzung teil.

Bauriegel in L-Form am Kiebitzweg

Dort wurde ein neuer Vorschlag des Planungsbüros AGN Leusmann vorgestellt, wie die Fläche mit der Bezeichnung Kiebitzweg 16–20 künftig bebaut werden könnte. Vorgesehen ist ein Bauriegel in L-Form, der sich am Kiebitzweg entlangzieht und hinter der Polizei- und Feuerwache fortsetzt. Dieser ist straßenseitig für Büronutzung, der hinter Teil dann für Wohnen vorgesehen. Im hinteren Grundstücksteil sowie angrenzend an das Parkhaus des Stadtzentrums sind vier kleinere, quadratische Wohnblocks geplant. Diese können drei Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss erhalten.

Ob sich die Investoren mit diesem Vorschlag anfreunden können, bleibt abzuwarten. Sie werden sich in jedem Fall an eine neue sogenannte Schenefelder Gestaltungsfibel halten müssen, die derzeit auf Anweisung der Politik erarbeitet wird. Sie soll etwa Vorgaben für die Fassadengestaltung machen, um im künftigen Stadtkern ein Flickwerk verschiedene Baustile zu vermeiden.

Umwandlung von Wald- in Baufläche ausgeschlossen

Ein weiterer Streitpunkt ist ein kleines Wäldchen an der Ecke Altonaer Chaussee/Industriestraße. Im Rahmenplan des Stadtkerns hatten die Planer an diesem Punkt den Bau eines Hotels angeregt. Naturschutzverbände hatten allerdings eingewandt, dass der Wald nach dem Landeswaldgesetz geschützt ist. Diese Auffassung haben Mitte November die Untere Forst- sowie die Untere Naturschutzbehörde bestätigt. Eine Umwandlung der Wald- in eine Baufläche ist demnach ausgeschlossen.

Möglich wäre eventuell eine Teilbebauung, die laut dem gültigen B-Plan 51 einstmals in zweigeschossiger Bauweise vorgesehen war. Die Verwaltung rät jedoch davon ab, weil eine derartige Bebauung wiederum nicht mit dem Rahmenplan vereinbar wäre. Sie schlägt vor, den Wald in den neuen Stadtkern zu integrieren, beispielsweise als Park.

LBV hat Einwände gegen LSE-Randbebauung

Eine Lösung für das Problem der Ortsdurchfahrt der LSE ist nach zwei Terminen mit dem zuständigen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV) in greifbarer Nähe. Der LBV hatte beim Rahmenplan moniert, dass die geplante massive Randbebauung entlang der LSE in einigen Bereichen nicht genehmigungsfähig ist. Der westliche Ortsausgang ist rechtlich als Ortsdurchfahrt eingestuft. Das heißt, dass ein Korridor entlang der Straße nicht bebaut werden darf.

Der LBV hält zwar daran fest, der von der Stadt beantragten Verlegung der Ortsdurchfahrt nicht zustimmen zu wollen. Allerdings hat er sich bereit erklärt, Befreiungen von Anbaubeschränkungen unter Umständen genehmigen zu wollen. Auf diese Weise könnte die Stadt ihre Pläne wohl trotzdem umsetzen. l