Pinneberg. Amtsgericht verurteilt Bräutigam. Der 36-Jährige konnte sich das Fest im Hotel Cap Polonio nie und nimmer leisten.
Die Hochzeitsfeier war ein Traum. Doch der Albtraum folgte auf dem Fuß – zumindest für das Hotel Cap Polonio in Pinneberg . Denn Bräutigam Jan F. hat die Rechnung für die Feier in Höhe von 2550,50 Euro bis heute nicht bezahlt. Der 36-Jährige wurde jetzt vom Amtsgericht Pinneberg wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á zehn Euro verurteilt. Außerdem muss er für eine Wiedergutmachung sorgen.
Richterin Dagmar Trüller fasste in ihrer Urteilsbegründung den jungen Mann auf der Anklagebank nicht gerade mit Samthandschuhen an. „Sie waren nur auf ihr Vergnügen aus, wollten unbedingt eine Hochzeitsfeier, obwohl sie genau wussten, dass sie es sich nicht leisten konnten.“
Angeklagter befand sich in desolater finanzieller Lage
Der 36-Jährige hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe „auf das Prinzip Hoffnung gesetzt“, so die Amtsrichterin. Hoffnung darauf, dass Geldgeschenke in erheblicher Höhe eingehen, von denen sich die Feier bezahlen lasse. Hoffnung, dass eventuell seine Großmutter die Rechnung begleichen werde. Beides passierte nicht.
„Sie befanden sich in einer desolaten finanziellen Lage“, so Trüller weiter. Das ausrichtende Hotel habe der Angeklagte darüber jedoch im Unklaren gelassen. Und er habe genau gewusst, in welcher Höhe Kosten auf ihn zukommen. Trüller: „Die Höhe des Menüpreises und der Getränkepreise waren im Vorhinein genau festgelegt.“ Es sei also schon lange vor der Feier klar gewesen, dass eine Rechnung in Höhe von mehreren 1000 Euro auflaufen werde.
Rechnung für die Hochzeit wurde bis heute nicht bezahlt
Der Angeklagte sei jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt hoch verschuldet gewesen. „Sie hatten kein Konto, keine Einnahmen und keine Arbeit.“ Und seine künftige Angetraute sei zu diesem Zeitpunkt bereits im Mutterschutz gewesen, sodass auch von dieser Seite allenfalls geringe Einkünfte erwartbar gewesen seien.
Der 36-Jährige habe zudem im Nachhinein, als er vom Hotel Cap Polonio mehrfach zur Begleichung der Rechnung aufgefordert worden sei, „versucht zu vernebeln“, wie es die Richterin ausdrückte. Mit Lügen, Ausflüchten und Verweis auf andere mögliche Bezahler habe er das Hotel noch eine Weile hinhalten können. Trüller: „Letztlich ist die Rechnung bis heute nicht von ihnen bezahlt worden.“
Angeklagter lebt auf Kosten seiner Familienangehörigen
Laut Anklage fand die Hochzeitsfeier bereits am 26. März 2019 statt. Der Betrug ist laut Anklageschrift vollendet, weil dem 36-Jährigen bereits bei dem Vertragsabschluss bewusst war, dass er zahlungsunfähig ist.
Jan F. hatte sich in seinem letzten Wort für sein Verhalten entschuldigt und zugesagt, sich um eine Wiedergutmachung bemühen zu wollen. Laut Richterin Trüller ist dies allerdings ein längerer Weg. Aktuell habe der Angeklagte nach wie vor keine Einkünfte, lebe auf Kosten seiner Familienangehörigen.
Eine Betrugstat wird laut Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Trüller hielt in diesem Fall für den Angeklagten eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen für tat- und schuldangemessen. Die Höhe von 900 Euro ergibt sich daraus, dass der 36-Jährige keine Einkünfte hat. Aufgrund der Höhe der Tagessätze wird die Strafe nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Sollte der 36-Jährige die 900 Euro nicht zahlen können, kommt er ersatzweise 90 Tage ins Gefängnis.