Kreis Pinneberg. Von Mittwoch an gilt beim Einkauf und im Nahverkehr des Kreises Pinneberg die Pflicht zur „Mund-Nase-Bedeckung“. Die wichtigsten Antworten.

Nun ist es offiziell: Von Mittwoch an gilt im Kreis Pinneberg wie in ganz Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr. Was bedeutet das? Welche Bedeckung ist zulässig? Und wer kontrolliert das? Das Abendblatt beantwortet die drängendsten Fragen zum Thema.

Wann gilt die Maskenpflicht im Kreis?

Die Landesregierung hat am Freitag beschlossen, dass in Schleswig-Holstein (und somit auch im Kreis) ab kommenden Mittwoch, 29. April, die Pflicht besteht, in bestimmten Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Wo genau herrscht im Kreis ab Mittwoch Maskenpflicht?

Laut Erlass gilt die Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Taxis sowie beim Betreten von Geschäften und auf Wochenmärkten. Zu den Bereichen im Einzelhandel zählen laut Landesverordnung auch die überdachten Flächen von Einkaufszentren sowie Verkaufs- oder Diensträume von Handwerkern.

Auf wie viele Geschäfte, Märkte oder ÖPNV-Linien trifft die Regelung zu?

Im Kreis gilt die Maskenpflicht nun in 57 Buslinien, der S-Bahn und den Regionalbahnen. Hinzu kommen alle Einzelhändler des Kreises, laut Industrie- und Handelskammer sind das 3164 Geschäfte. Auch auf den Wochenmärkten in Pinneberg (Dienstag/Donnerstag/Sonnabend), Elmshorn (Mittwoch/Sonnabend), Quickborn (Mittwoch/Sonnabend), Wedel (Mittwoch/Freitag/Sonnabend), Schenefeld (Donnerstag), Barmstedt (Donnerstag), Uetersen (Freitag), Tornesch (Freitag), Halstenbek (Freitag) und Rellingen (Freitag) herrscht Maskenpflicht.

Und wer keine Maske trägt?

Streng genommen dürfen „Maskenlose“ ab Mittwoch weder Geschäfte betreten noch den Nahverkehr nutzen.

Wer überwacht die Maskenpflicht?

Das Tragen von Masken in den vorgeschriebenen Bereichen wird laut Kreisverwaltung durch die Ordnungsämter und die Polizei überwacht.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Dass einzelne Verstöße schon am Mittwoch mit voller Härte geahndet werden, ist unwahrscheinlich. Bislang gibt es keinen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Maskenpflicht. Voraussichtlich wird es eine „Eingewöhnungszeit“ geben.

Welche Mund-Nase-Bedeckungen sind eigentlich zulässig?

Laut Ministerpräsident „wird ausdrücklich auch eine Bedeckung mit Stoffmasken, Tüchern oder Schals möglich sein, die bei den meisten Menschen ohnehin vorhanden sind.“ Das heißt: Nicht jeder muss sich nun eine Atemschutzmaske zulegen oder eine OP-Maske kaufen.

Müssen auch Kinder oder Asthmapatienten eine Maske tragen?

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr müssen keine Maske tragen. Auch das Fahrpersonal im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und das Fahrpersonal von Taxis bei einer Taxifahrt sind von der Pflicht befreit. Auch Personen, die wegen medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sind ausgenommen. Sie müssen das aber mit einer ärztliche Bescheinigung nachweisen.

Bieten Kreis, Städte oder Gemeinden Masken zum Kauf an?

Klare Antwort vom Kreis: Nein.

Wo kriegen Pinneberger noch Masken?

„Nach unserem Kenntnisstand ist die Bevölkerung gehalten, sich selbst mit Masken zu versorgen“, heißt es aus der Kreisverwaltung. In vielen Geschäften sind handelsfertige Atemschutzmasken aber schon lange ausverkauft, im Internet werden Masken für immer höhere Preise angeboten. Übliche Stoffmasken gibt es meist noch in Apotheken, zudem haben alle Drogerien und Supermärkte angekündigt, in den Maskenverkauf einzusteigen. Bis es so weit ist, veröffentlichen immer mehr Menschen Anleitungen, wie die Bedeckungen selber hergestellt werden können. Auch regionale Händler wie „Michis Maschen“ in Rellingen sind zur Maskenproduktion übergegangen (nach 470 auslieferungsfertigen Teilen sind sogar noch Kapazitäten frei). Allerdings dürfen selbstgenähte Stoffmasken nicht als „Mundschutz“ oder „Atemschutz“ angeboten werden. Bezeichnungen mit dem Zusatz „Schutz“ sind nur für Medizinprodukte erlaubt. Deshalb sollte nur von Maske oder Bedeckung die Rede sein.

Worauf sollte man bei selbst gemachten Stoffmasken achten?

Auf dichten Stoff! Je dichter, desto weniger Tröpfchen gelangen nach außen. Die Maske sollte stets Mund und Nase eng bedecken. Vor und nach Gebrauch sollten die Hände gründlich gewaschen werden. Sobald die Maske durchfeuchtet ist, muss sie gewechselt werden. Gebrauchte Masken sollten in luftdichten Behältern transportiert werden. Getragene Masken bei mindestens 60 Grad waschen.

Wie sinnvoll ist die Maskenpflicht überhaupt?

Sofern sich alle daran halten – sehr sinnvoll. Selbst wenn die meisten Mund-Nasen-Bedeckungen laut Studien nicht ausreichend vor dem Eindringen von Viren schützen, ist der Fremdschutz gegeben. Bedeutet: Schon mit Schals und Tüchern kann man andere Menschen vor den Viren durch eigenes Husten oder Schnäuzen schützen. Einfach formuliert: Wenn alle alle anderen mit Masken schützen, ist am Ende jeder geschützt.

Wie lange gilt die Maskenpflicht?

Laut Kreisverwaltung gab es von Landesseite bisher keine Begrenzung.

Was sagt das Gesundheitsamt?

Leiterin Dr. Angelika Roschning begrüßt die Maskenpflicht. „Gerade beim Einkauf oder im Nahverkehr ist es nicht immer möglich, die notwendigen Abstände zu anderen Personen einzuhalten. Dennoch bietet von allen Maskentypen die demnächst verordnete Bedeckung nur den geringsten Schutz. Und bei falscher Handhabung, etwa dem ständigen Rumzupfen an Maske und Gesicht, kann sie sogar kontraproduktiv sein.“ Zudem, so Roschning, sollten die Masken kein falsches Sicherheitsgefühl suggerieren. Die Masken entbinden nämlich nicht von der Abstandspflicht! „Mindestens 1,50 Meter Abstand ist der wirksamste Schutz. Mit oder ohne Maske.“

Was sagt Pinnebergs Bürgermeisterin?

„Wer eine Maske trägt, kann sein Gegenüber in gewissem Rahmen vor einer Infektion schützen“, so Urte Steinberg. „Es ist also ein Gebot der Höflichkeit und ein Zeichen von Rücksichtnahme und Respekt.“

Braucht es noch strengere Regeln?

Laut Gesundheitsamt sei das nicht notwendig. Ein verschärfter Alleingang des Kreises würde wegen der räumlichen Nähe zu Hamburg keinen Sinn ergeben.

Warum kommen die Masken erst jetzt?

Ministerpräsident Daniel Günther: „Das Tragen von Bedeckung trägt dazu bei, dass wir schrittweise wieder ins öffentliche Leben zurückkehren können.“