Kreis Pinneberg. Betretungsverbot für Schulen gilt weiterhin. Erste Ausnahmen – etwa die schriftlichen Abiturprüfungen – sind schon von heute an möglich.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat am Wochenende neue Regeln für die Notbetreuung an Schulen, die Prüfungsvorbereitung und „Lernen ohne Klassenraum“ beschlossen.

Es gilt weiterhin grundsätzlich ein Betretungsverbot für Schulen in Schleswig-Holstein. Eine Reihe von Ausnahmen regeln, wie der Schulbetrieb langsam wieder hochgefahren wird. Dies beginnt ab dem 21. April in den Schulen mit den schriftlichen Abiturprüfungen sowie ab dem 22. April mit der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und Mittleren Schulabschluss (MSA).

Die Schulen betreten dürfen also alle an den Abschlussprüfungen beteiligten Personen, diejenigen Schüler der Jahrgänge 9 und 10, die auf die Abschlussprüfungen vorbereitet werden sowie alle Mitarbeiter, die an den Schulen tätig sind. Auch die Schüler, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, dürfen ins Gebäude. Dieses Angebot gilt für Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden oder Kinder, bei denen ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist und dieses Elternteil keine Alternativbetreuung ihrer Kinder organisieren kann.

Das Bildungsministerium weist besonders darauf hin, dass Eltern sich melden, bevor sie ihr Kind zur Notbetreuung bringen. Zur Organisation und Wahrung der Hygieneregeln ist es sehr wichtig, dass Kinder nicht unangekündigt zur Notbetreuung gebracht werden. Ein vorheriger Anruf ist unbedingt erforderlich.

Schüler, die nicht unter die Notbetreuung fallen, erhalten von ihren Lehrern für die Zeit zwischen dem 20. bis 30. April Arbeitsaufträge, die sie selbstständig von zu Hause bearbeiten können. Die Lehrkräfte klären mit ihren Schülern, wie die jeweilige Kommunikation abläuft. Dies kann per Mail, Telefon oder auf anderem Wege geschehen. Auch ein Betreten der Schule, um etwa Lernmaterialien für das häusliche Lernen abzuholen, ist nach vorheriger Absprache möglich. Die Lehrkräfte nehmen nach Möglichkeit täglich Kontakt zu ihren Schülern auf, um sie in der Bearbeitung der Arbeitsaufträge zu unterstützen.

„Wichtig ist, dass die Notfallbetreuung auch weiterhin eine Betreuung nur für den Notfall ist“, so Ministerin Karin Prien (CDU). Sie sei in den vergangenen Wochen nur selten genutzt worden,.