Kreis Pinneberg. Vier beauftragte Jäger haben es seit Jahresbeginn nicht vollbracht, das Tier zu schießen. Wer es jetzt jagen darf.

Bis zu 175 Jäger aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg und Steinburg dürfen ab sofort Jagd auf jenen Wolf machen, der seit Jahresbeginn etliche Schafe gerissen hat. Und der dabei Schutzzäune überwunden hat, die eigentlich als wolfssicher gelten. Das ist auch der Grund, aus dem die Behörden das Tier zum Problemwolf ernannt haben, Rufname GW924m. Vier vom Umweltministerium beauftragte Jäger versuchen seit Ende Januar, den Rüden zu erschießen – beziehungsweise zu entnehmen, wie es im Fachjargon heißt. Getroffen geschweige denn gesehen haben sie ihn bisher nicht.

Also dürfen jetzt mehr Jäger ran, und zwar alle Revierpächter mit Jagdschein in dem etwa 400 Quadratkilometer großen Streifgebiet des Tieres im Dreieck zwischen A 7, A 23, Itzehoe und Bad Bramstedt – sofern sie das wollen (wir berichteten). Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am Montag im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Die Verfügung erlischt in dem Moment, in dem ein weiterer Wolf im Abschussgebiet auftaucht. In der Theorie jedenfalls.

Ein Ministeriumssprecher hatte Ende August gesagt, es gebe in der Region nur diesen einen Wolf: „Wenn ein Jäger einen sieht, ist es damit sehr wahrscheinlich, dass es GW924m ist.“ Wie ein Jäger dann einen anderen identifizieren sollte, ist unklar. Wie auch immer: Jeder, der den Wolf jagen darf und dies auch will, muss sich beim Ministerium melden, seine E-Mail-Adresse hinterlegen und jederzeit übers Smartphone erreichbar sein. So soll gewährleistet sein, dass die Jäger untereinander vernetzt sind und einander informieren können, falls einer von ihnen den Wolf getroffen – oder einen anderen gesehen – hat.