Kreis Pinneberg. Pinnebergerin arbeitete im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Staatsanwaltschaft befragt Überlebende in Israel und den USA.
Sie war Schreibkraft – und diente in einer Maschinerie des Grauens: Die Staatsanwaltschaft in Itzehoe ermittelt nach Abendblatt-Informationen gegen eine 94-jährige Seniorin aus dem Kreis Pinneberg, die zwischen 1943 und 1945 im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig tätig war. Fast 75 Jahre später wird ihr nun Beihilfe zum Mord vorgeworfen.
„Wir führen seit Sommer 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen eine 94 Jahre alte Frau aus dem Landgerichtsbezirk Itzehoe“, bestätigt Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe ist. Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg habe ein Vorermittlungsverfahren geführt und es dann an die Staatsanwaltschaft Itzehoe übergeben, weil die für den Wohnort der Beschuldigten zuständig sei.
Wach- oder Schreibdienste im juristischen Sinn als Beihilfe zum Mord
Dass nach so langer Zeit ermittelt wird, ist letztlich einer geänderten Rechtsauffassung bei deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten zu verdanken. Sie sind zu der Erkenntnis gekommen, dass unterstützende Tätigkeiten wie Wach- oder eben auch Schreibdienste im juristischen Sinn als Beihilfe zum Mord zu werten sind. Davor waren meist nur Täter belangt worden, die hohe Positionen in den Konzentrationslagern innehatten oder sich direkt an Tötungen beteiligten.
Im KZ Stutthof hatten die Nazis unter anderem polnische Bürger, sowjetische Kriegsgefangene und Juden eingesperrt, gequält und getötet. So sollen die Insassen seit Sommer 1944 auf Befehl der SS in Berlin systematisch in einer Genickschussanlage und einer Gaskammer getötet worden sein. Von mehr als 100.000 Insassen, die nach Stutthof gebracht wurden, starben schätzungsweise 65.000 Menschen.
Beschuldigten sei rechtliches Gehör angeboten worden
Viele der dafür Verantwortlichen wurden unmittelbar nach Kriegsende hingerichtet, darunter Lagerkommandant Max Pauly, zehn Offiziere und Unteroffiziere sowie sieben Aufseherinnen. Die jetzt Beschuldigte war von ihrem 18. bis 20. Lebensjahr als Schreibkraft in dem KZ eingesetzt. „Wir müssen prüfen, was genau dort ihre Tätigkeit war und welche Funktionen sie vor Ort ausübte“, so Müller-Rakow weiter. Dies sei angesichts der lange zurückliegenden Geschehnisse schwierig. „Wir haben Überlebende des Lagers unter anderem in den USA und Israel ausfindig gemacht und über ein Rechtshilfeersuchen von den dortigen Ermittlungsbehörden zeugenschaftlich vernehmen lassen“, berichtet der Oberstaatsanwalt.
Außerdem habe die Staatsanwaltschaft noch vorhandene Unterlagen des KZ Stutthof ausgewertet und die Akten früherer Prozesse, die sich gegen die Lagerverantwortlichen richteten, beigezogen. Müller-Rakow: „Wir haben versucht, uns durch die dort erfolgten Zeugenaussagen ein Bild zu machen.“ Zwischenzeitlich sei auch der Beschuldigten, die sich anwaltlich vertreten lasse, rechtliches Gehör angeboten worden.
Wann genau die Ermittlungen abgeschlossen werden, vermag der Sprecher der Staatsanwaltschaft noch nicht sagen. Sollte dann eine Anklage erhoben werden, wäre die Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe das zuständige Gericht. „Die Beschuldigte war zum Zeitpunkt der möglichen Taten Heranwachsende, sodass eine mögliche Verhandlung vor einem Jugendgericht stattfände“, so Müller-Rakow. Die Kammer müsste dann prüfen, ob im Fall einer Verurteilung das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen müsste.
Bundesweit laufen noch 29 Strafverfahren gegen mutmaßliche Nazi-Verbrecher
Laut einem Bericht des NDR-Magazins „Panorama 3“ von Ende September laufen bundesweit noch 29 Strafverfahren gegen mutmaßliche Nazi-Verbrecher, das Ermittlungsverfahren in Itzehoe ist eines davon. Die Ermittlungen richten sich laut NDR-Informationen gegen insgesamt 50 namentlich bekannte Beschuldigte. Darunter seien auch Frauen. Vor allem KZ-Wachleute seien in den Fokus der Ermittlungen geraten. Allerdings sei bei einigen unklar, ob sie noch leben.
In Hamburg ist dies bei Bruno D. noch der Fall. Das Landgericht der Hansestadt macht ab Donnerstag, 17. Oktober, dem dann 93-Jährigen den Prozess. Der Angeklagte hat sich vor der Großen Strafkammer 17 als Jugendschwurgerichtskammer wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Mord in 5230 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu verantworten. Laut Anklage der Hamburger Staatsanwaltschaft war der damals 17 beziehungsweise 18 Jahre alte Angeklagte von August 1944 bis April 1945 als SS-Wachmann eingesetzt – und zwar ebenfalls im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Dabei soll er die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt haben.
Elf Prozesstage hat die Jugendkammer bis zum 17. Dezember angesetzt
Die Anklage führt aus, dass es während der Wachtätigkeit des Angeschuldigten auf Anordnung der Staatsführung des Dritten Reiches zur sogenannten Endlösung der Judenfrage und damit zur systematischen Tötung von Lagerinsassen kam. Häftlinge seien überwiegend durch Genickschuss im Krematorium des Lagers oder durch Verabreichung von Giftgas des Typs Zyklon B getötet worden. Zudem seien zahlreiche Personen durch bewusste Herbeiführung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen wie Nahrungsentzug und Verweigerung medizinischer Versorgung ums Leben gekommen.
Der Beschuldigte habe die Aufgabe gehabt, Flucht, Revolte und Befreiung von Häftlingen zu verhindern. Er sei ein Rädchen der Mordmaschinerie gewesen und habe so dazu beigetragen, dass der Tötungsbefehl umgesetzt werden konnte. Elf Prozesstage hat die Jugendkammer bis zum 17. Dezember angesetzt.
Die Vorgeschichte
Die Absicht, ein Lager für „unerwünschte polnische Elemente“ zu schaffen, entstand bei den Nazi-Behörden der Freien Stadt Danzig lange vor Ausbruch des Krieges. 1936 wurden Karteikarten für Polen erstellt, die verhaftet werden sollten. Im Juli 1939 wurde eine besondere SS-Einheit gebildet, deren Aufgabe es war, Internierungslager zu organisieren und die entsprechenden Orte dafür zu finden. Im August 1939 wurde der Platz für das KZ Stutthof gewählt.