Elmshorn/Itzehoe. Der 43-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Prüfung der dauerhaften Verwahrung durch Landgericht Itzehoe.

Ist Oliver K. eine tickende Zeitbombe? Diese Frage hat das Landgericht Itzehoe im April vergangenen Jahres bejaht und den mehrfach vorbestraften Sexualtäter nach einem Überfall auf eine 21-jährige Frau im Krückaupark zu dreieinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Die Haftstrafe hielt einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof stand, die dauerhafte Unterbringung aufgrund einer mangelhaften Begründung jedoch nicht. Seit Dienstag prüft nun eine andere Kammer des Landgerichts, ob der 40-Jährige wirklich eine Gefahr für die Allgemeinheit ist.

Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft

Auf den ersten Blick macht der eher schüchtern wirkende Mann auf der Anklagebank (Halbglatze, grüner Pullover, blaue Jeans) nicht den Eindruck eines brutalen Vergewaltigers. Doch ein Blick auf sein Vorstrafenregister vermittelt einen anderen Eindruck. 2002 missbrauchte der in der DDR geborene Mann, der nach der Wende mit seiner Familie nach Niedersachsen zog, die dreijährige Tochter seiner Schwester und verletzte das Kind dabei schwer. Dafür kam er mit drei Jahren Gefängnis davon. Bereits zuvor war er wegen Nötigung, Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung verurteilt worden.

2015 packte er in Hamburg, wo er als Hausmeister tätig war, in einer Tiefgarage ein elf Jahre altes Mädchen von hinten, hielt ihm den Mund zu und sperrte es im Fahrradkeller ein. Kurze Zeit später ließ er das Kind frei. Die Staatsanwaltschaft ging von einem sexuellen Hintergrund aus, klagte die Tat als versuchten sexuellen Missbrauch eines Kindes an. Die Verurteilung erfolgte jedoch wegen Nötigung und Freiheitsberaubung – das Gericht hielt eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten für angemessen.

Oliver K. überfiel eine 21-Jährige in Elmshorn

Am 29. August 2017 verfolgte Oliver K. eine 21-jährige Frau im Elmshorner Krückaupark, umschlang sie in Höhe des Freibades von hinten und zerrte sie ins Gebüsch. Dort brachte er die Frau zu Boden, hielt ihr den Mund zu und würgte sie mehrfach bis fast zur Bewusstlosigkeit. Als er ein Geräusch hörte, lockerte er den Würgegriff. Diesen Moment nutzte das Opfer, das sich heftig gewehrt hatte, zur Flucht. Später räumte der 40-Jährige ein, die junge Frau habe ihm gefallen und er habe sie vergewaltigen wollen.

Eine Persönlichkeitsstörung in Kombination mit einer pädophilen Nebenstörung bescheinigte Gutachter Hartmut Bosinski im ersten Verfahren dem Angeklagten, der über eine niedrige Intelligenz verfüge und nicht in der Lage sei, normale Beziehungen zu Frauen zu führen. Der Sexualmediziner ist auch im neuen Verfahren als Sachverständiger geladen und soll die Gefährlichkeit des 40-Jährigen beurteilen.

Bewährungshelferin fürchtet, Oliver K. könnte rückfällig werden

Dazu befragte die Kammer auch Nasrin E., die Bewährungshelferin des Angeklagten. Sie hatte die Befürchtung, er würde erneut Kinder missbrauchen. Die Sache mit dem elfjährigen Mädchen in Hamburg „wirkte wie ein Sexualdelikt“, so die Zeugin. Sie habe ihren Mandanten mehrfach gefragt, ob er sexuelle Fantasien bezüglich Kindern habe. „Er hat das verneint und für sich selbst keine Rückfallgefahr gesehen.“

Auch Jörg S. sah Oliver K. nicht als Gefahr. Beide hatten sich 2006 auf dem Appener Schäferhof bei einer Alkoholtherapie angefreundet. Im Anschluss bezog der 40-Jährige eine Wohnung in dem Elmshorner Mehrfamilienhaus, in dem der Freund wohnte. Der bemerkte schnell, dass Oliver K. Probleme mit Frauen hat. „Ich habe mir meinen Teil gedacht. Darauf angesprochen habe ich ihn nicht. Und angeboten, ihm mal einen Schuss zu bezahlen, habe ich auch nicht.“ Jörg S. verschaffte Oliver K. auch die Stelle als Hausmeister, die er nach dem Überfall auf die Elfjährige verlor.

„Er hat mir gesagt, er hätte sich über das Mädchen geärgert und wollte es nur erschrecken“, so Jörg S. Er habe dem Freund geglaubt. „Ich wollte einfach, dass es so ist, wie Olli es gesagt hat.“ Längere Zeit vor diesem Vorfall ließ der Zeuge seine damals etwa 14-jährige Tochter mit Oliver K. allein ins Kino gehen. Als Gutachter Bosinski ihn jetzt mit der Aussage des Angeklagten konfrontierte, die beiden seien gar nicht im Kino gewesen, wirkte der Zeuge wie versteinert. Das Urteil wird Ende Juni erwartet.