Pinneberg/Appen. Post-Mitarbeiter aus Pinneberg behielt aus Finanznot Geldbeträge aus Bestellung per Nachname für sich. Dafür stand er nun vor Gericht.

Für die Kunden war Antoine L. eine Vertrauensperson. Er arbeitete bei der Deutschen Post, brachte ihnen ihre Pakete. Und kassierte, wenn gewünscht, den Wert der Ware per Nachnahme ab. Für einige Kunden in Pinneberg und Appen gab es jedoch im Nachhinein ein böses Erwachen, denn der 36-Jährige behielt das Geld für sich. Am Donnerstag stand der – inzwischen ehemalige – Postzusteller vor dem Amtsgericht der Kreisstadt.

Der Angeklagte aus Pinneberg bezeichnete sein Verhalten als „großen Fehler“ – Staatsanwaltschaft und Gericht schlicht als Unterschlagung. Zehn Fälle aus 2017 und 2018 listete die Anklageschrift auf. Es waren Beträge zwischen 63,95 Euro und 292,60 Euro, die Antoine L. erhielt und für die er auch eine Quittung ausstellte. Das Geld gab er jedoch für sich aus. Und er täuschte seinen Arbeitgeber, indem er die Pakete nicht als zugestellt meldete, sondern eine Weiterleitung in die nächste Filiale vortäuschte. Knapp neun Monate dauerte es, bis die krumme Tour auffiel.

„Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten“, gab der Angeklagte zu, der neun Jahre lang für die Post gearbeitet hatte – zunächst als Briefträger, dann als Paketzusteller. Sein Motiv: „Es war Geldnot“. Seine finanzielle Situation hat sich infolge des kriminellen Ausflugs noch verschärft. „Ich lebe von Hartz IV, habe jedoch Arbeit in Aussicht.“

Gericht kann Zusteller zwei Fälle nicht nachweisen

Postbeamter Fred A. (54) bestätigte als Zeuge, dass Antoine L. Pinneberg und Appen als Zustellbezirk betreute. „Er war als Vertretung auch in Uetersen und Tornesch im Einsatz, dort hatten wir aber keine Vorfälle.“ Warum die Post ihrem ehemaligen Mitarbeiter auch zwei Unterschlagungen in Wedel und Rellingen zuordnete, konnte der Zeuge nicht erklären. Der Angeklagte hatte acht Fälle eingeräumt, die Taten in Wedel und Rellingen jedoch abgestritten. Letztlich stellte das Gericht diese beiden Fälle ein, weil sie L. nicht nachzuweisen waren.

„Sie haben einen Riesenfehler gemacht, das wissen sie selbst am besten“, hielt Richterin Dagmar Trüller dem Angeklagten vor. Er selbst leide am meisten unter seinem Fehlverhalten, weil er damit seine langjährige berufliche Tätigkeit ruiniert habe. „Sie haben eines richtig gemacht, nämlich die Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen und hier keine Ausflüchte zu suchen“, so die Richterin weiter. Trüller verurteilte den 36-Jährigen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro, was dem Hartz IV-Satz entspricht. Zusätzlich muss Antoine L. den angerichteten Schaden in Höhe von 868,64 Euro ausgleichen und die Verfahrenskosten übernehmen. Er gilt dank der Höhe der Tagessätze aber als nicht vorbestraft.

„Ich wünsche ihnen, dass sie bald wieder Arbeit finden und das so schnell wie möglich begleichen können“, so die Richterin weiter. Für die Geldstrafe billigte sie dem Angeklagten eine Ratenzahlung zu. Der zeigte sich erleichtert und nahm das Urteil an. Es wird damit rechtskräftig.