Halstenbek. Schleichweg zwischen Pinneberg und Halstenbek: Von Idee bis zur Umsetzung vergingen 20 Jahre. Nicht alle Autofahrer halten sich an die Regeln.
Im Dezember 2018 wurde sie eingeweiht. Aber akzeptiert ist sie bis heute nicht – zumindest nicht von denen, die dort nichts mehr zu suchen haben. Die Rede ist von der Fahrradstraße, die Pinneberg und Halstenbek verbindet – und von den Autofahrern, die sie trotz des Verbotes weiterhin nutzen.
Und weil Verbote nichts bringen, wenn sie nicht zumindest ab und an überprüft werden, fand jetzt auf Halstenbeker Seite eine solche Kontrolle statt. Daran waren Polizisten der Halstenbeker Wache, Bürgermeister Claudius von Rüden sowie Vertreter des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) beteiligt. Sie hatten sich frühmorgens zu Schulbeginn an der Fahrradstraße postiert und hielten 33 Autos an, die dort nichts zu suchen hatten.
Die betroffenen Autofahrer wurden jedoch nicht mit Strafen belegt, sondern zunächst einmal über ihr Fehlverhalten aufgeklärt. Die Kontrolleure informierten über die Verkehrsregeln, die in einer Fahrradstraße gelten, und verteilten einen extra dafür erstellten Informationsflyer nebst Merci-Bonbon als Dank für das Einverständnis der Betroffenen, die Fahrradstraße in Zukunft nicht mehr mit dem Auto zu befahren.
Denn die Regeln sind eigentlich ganz einfach: Seit Dezember 2018 ist der Straßenzug, der aus der Halstenbeker Straße auf Pinneberger Seite und dem Thesdorfer Weg auf Halstenbeker Seite besteht, für Autofahrer tabu – zumindest in dem Bereich, der als Fahrradstraße ausgeschildert ist. Eine Durchfahrt von Pinneberg nach Halstenbek oder umgekehrt ist damit nur Fahrradfahrern erlaubt. Ausnahmen gelten für Anlieger, die dort wohnen und ihre Grundstücke natürlich weiterhin mit dem Auto anfahren dürfen, sowie für Landwirte, die auf ihre dortigen Felder kommen müssen.
Was Fahrradstraßen angeht, tut sich der Kreis Pinneberg schwer. 1998 hatte der ADFC erstmals den Antrag gestellt, den Schleichweg zwischen dem Pinneberger Stadtteil Thesdorf und Halstenbek als reine Fahrradstraße auszuweisen. Das Vorhaben scheiterte jedoch. Ebenso wie mehrere Anläufe in den Jahren danach.
2010 nahm der Halstenbeker Ausschuss für Bau-, Planungs- und Verkehrswesen diesen Ball wieder auf. Auf Antrag der SPD wurde mehrheitlich beschlossen, die Route auf Halstenbeker Seite für Radfahrer zu reservieren. Weil die Gemeinde aufgrund ihrer Größe keine eigene Verkehrsbehörde unterhält, musste dafür ein Antrag beim Kreis gestellt werden. Und natürlich musste auch die Kreisstadt mit in das Boot gezogen werden, da eine einseitige Ausweisung keinen Sinn gemacht hätte.
Um das Projekt auch von der Pinneberger Seite anzugehen, hat die dortige SPD-Fraktion im Dezember 2015 im Ausschuss für Stadtentwicklung beantragt, die gesamte Halstenbeker Straße von der Pestalozzistraße bis zur Düpenau-Brücke – also bis zur Halstenbeker Grenze – zur Fahrradstraße zu machen. Der Antrag wurde angenommen. Dann passierte nichts, ehe die Verwaltung ein Jahr später erklärte, die Route müsse vor einer Ausweisung als Fahrradstraße erst einmal saniert werden.
Dazu kam es jedoch nicht – dank eines Vorstoßes aus Halstenbek. Der dortige Ausschuss beauftragte im November 2017 die Gemeindeverwaltung, gemeinsam mit der Stadt Pinneberg ein Konzept für die Ausweisung einer Fahrradstraße auszuarbeiten. Das passierte auch, sodass im Dezember 2018 Halstenbeks Bürgermeister Claudius von Rüden und Pinnebergs Verwaltungschefin Urte Steinberg gemeinsam die Velo-Route einweihen konnten.
„Kreisweit gibt es aktuell zwei Fahrradstraßen“, sagt Kreissprecher Oliver Carstens auf Abendblatt-Anfrage. Beide Male sei die Stadt Pinneberg involviert. Sie hat eine Verbindung nach Appen und eben die Strecke in Richtung Halstenbek exklusiv den Fahrradfahrern vorbehalten.
Auf der Fahrradstraße von Pinneberg nach Halstenbek wird es übrigens künftig nicht bei Ermahnungen und dem Verteilen von Merci-Bonbons für vermeintlich einsichtswillige Autofahrer bleiben. Laut Auskunft der Gemeinde wird die Polizei künftig gegen „Falschfahrer“ in der Fahrradstraße auch mit Strafen vorgehen.