Kreis Pinneberg. Fachtagung für Pädagogen im Kreishaus mit dem Bundesbeauftragten bei Fragen des sexuellen Missbrauchs. Ziel: Schutzkonzept für alle Schulen.
Sechs vergebliche Male spricht hierzulande ein Kind, das sexuell missbraucht oder misshandelt worden ist, einen Erwachsenen an, bis es endlich bei der siebten Person Hilfe findet. Diese erschreckende Statistik, die auf einer bundesweiten Erhebung beruht, soll endlich durchbrochen werden. Darum soll der Kinderschutz an den Schulen im Kreis Pinneberg jetzt als ein verbindliches Hilfsprogramm installiert werden, auf das sich die Kinder im Notfall auch verlassen können.
„Es muss die Aufgaben aller Beteiligten in den Schulen sein, dafür zu sorgen, dass ein Kind Hilfe bekommt, sobald es sich öffnet, und weiß, an wen es sich wenden muss“, sagte Schulrat Dirk Janssen am Donnerstag bei einer Fachtagung, zu der 150 Pädagogen und Schulleiter eingeladen waren.
Als prominenten Experten und Referenten hatte die Verwaltung dazu Johannes-Wilhelm Rörig ins Kreishaus nach Elmshorn eingeladen, den Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Der sagte gleich zu Beginn: „Die Schule ist für mich in erster Linie Schutzort für die Kinder und nicht Tatort des Vergehens.“ Die allermeisten Fälle von sexueller Gewalt würden Kinder und Heranwachsende in der eigenen Familie oder im familiären Umfeld erfahren. „Kindesmissbrauch ist immer noch eines der größten Tabu-Themen in unserer Gesellschaft.“
Der Kinder- und Jugendschutz habe im Kreis Pinneberg schon seit Jahren einen hohen Stellenwert, betonte Jugendamtsleiter Christoph Helms. Lange bevor es Bundes- und Landeszuschüsse für die Schulsozialarbeit gab, habe der Kreistag 2008 ein Präventionskonzept beschlossen und aus eigenen Mitteln Stellen für diese wichtigen Aufgabe in den Schulen finanziert. Inzwischen gebe es kreisweit 90 Schulsozialarbeiter, die mit vier Millionen Euro vom Kreis und den kommunalen Schulträgern bezahlt werden. 400.000 Euro gibt der Kreis.
Die enge Verzahnung der vom Land getragenen Schulbehörde mit der Jugendhilfe des Kreises, wie sie seit Jahren im Kreis Pinneberg erfolgreich praktiziert werde, sei bundesweit beispielhaft, lobte der Bundesbeauftragte Rörig. Denn ganz entscheidend für einen nachhaltigen Kinderschutz sei es, dass die Verantwortlichen an den Schulen genau wüssten, wie sie in Verdachtsfällen vorgehen und dem Kind am besten helfen könnten. Etwa 400 Meldungen von Kindeswohlgefährdung gebe es im Kreis Pinneberg pro Jahr. Zum Glück bestätigten sich längst nicht alle, so Jugendamtsleiter Helms.
Genau darum ging es bei dieser Lehrerkonferenz am Donnerstag in Elmshorn, an der alle Grund- und weiterführenden Schulen teilnehmen mussten: ein für alle gültiges Handlungskonzept zu entwerfen, das den hilfesuchenden Kindern und Schülern den Schutz gewährleistet, den sie brauchen. „In den nächsten Jahren sollten alle Schulen im Kreis Pinneberg so ein Schutzkonzept entwickeln und fest installieren“, fordert Schulrat Janssen.
Und das, empfiehlt Rörig, müsse alles darin verankert sein:
Kommunikation:
Wenn der Verdacht eines Kindesmissbrauchs in der Schule auftritt, ob er zu Hause, im Freundeskreis des Kindes oder an der Schule passiert sein mag, müssen die Lehrer, Schulsozialarbeiter und alle anderen Mitarbeiter der Schule wissen, wie sie damit umgehen sollen. Sie brauchen eine Strategie, wie sie mit dem Kind sprechen und ihm helfen sollen. „Wir müssen dem Kind signalisieren, dass wir auf seiner Seite und nicht auf der seiner Eltern oder anderer Erwachsenen stehen.“ Denn es gebe Widerstände: Seltsamerweise glaubten viele Eltern, dass ihre Kinder an einer Schule besonders gefährdet sind, an der Kinderschutz ausgeprägt diskutiert wird. Das genaue Gegenteil sei der Fall.
Klare Regeln:
An einer Schule müsse es klare Regeln geben, was erlaubt und was nicht erlaubt sei, erklärt Bundesbeauftragter Rörig. So gehöre das Fotografieren in Umkleide- oder Duschräumen grundsätzlich verboten. Damit sich nicht, wie er oft in solchen Fällen erlebt habe, der eine oder andere herausreden könnte, er habe nur die Fliesen und nicht etwa das nackte Kind aufnehmen wollen. Auch die Verhaltensregeln, wie weit sich ein Lehrer einem Schüler nähern darf, müsse klipp und klar geregelt sein.
Notfallplan:
Wenn sich ein Missbrauchsfall an der Schule konkretisiert, müsse sofort eine Art Notfallplan greifen, der nach einem festgelegten Schema funktioniert. Dazu gehöre, welche Lehrkräfte oder externen Berater und Behörden wann eingeschaltet werden, wie der Ablauf des Verfahrens ist, wie die betroffene Familie über den Vorfall informiert werden soll.
Prävention:
Wichtig sei, dass es an den Schulen Veranstaltungen und Workshops gibt, die dem Kindesmissbrauch vorbeugen. Wie jene „Trau-dich“-Aktionen, die das Bundesfamilienministerium seit 2012 initiiert habe, erklärt Rörig. Dazu gehöre insbesondere der klare Hinweis an die Kinder und Schüler, dass sie einem Erwachsenen gegenüber jederzeit „Nein“ sagen dürfen, wenn ihnen etwas komisch, seltsam oder übergriffig vorkommt.