Klein Offenseth-Sparrieshoop . Beispiel Wildtierstation in Klein Offenseth-Sparrieshoop: Sie braucht eine neue Voliere, aber das Antragsverfahren auf Zuschüsse ist kompliziert.
2076 verletzte, hilflose oder falsch gehaltene Tiere sind im vergangenen Jahr in der Wildtierstation Hamburg/Schleswig-Holstein in Klein Offenseth-Sparrieshoop betreut worden – so viele wie nie zuvor. Die Betreiber Christian und Katharina Erdmann benötigen deshalb dringend eine neue Volierenanlage für exotische Fundtiere und vom Ordnungsamt beschlagnahmte Exoten. Geld für den Bau könnten sie vom Land Schleswig-Holstein bekommen, denn die Landesregierung unterstützt seit 2018 den Betrieb und die Sanierung von Tierheimen und Wildtierstationen. „Dafür benötigen wir von der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop einen Ablehnungsbescheid“, sagt Christian Erdmann, Leiter der gemeinnützigen Auffangstation. Denn das Land kann einen entsprechenden Antrag nur weiter prüfen, wenn ein ablehnender Bescheid der zuständigen Gemeinde für das zu fördernde Projekt vorliegt.
„Wir hatten bereits am 8. November 2018 den ersten entsprechenden Antrag bei unserer Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop gestellt“, sagt Christian Erdmann. „Leider haben wir seitdem trotz mehrmaliger mündlicher und schriftlicher Nachfragen bisher keinen entsprechenden Ablehnungsbescheid erhalten.“ Da das Ehepaar zwischenzeitlich ein günstigeres Angebot für den Bau der Voliere einholen konnte, reichte es den entsprechend geänderten Kostenplan sowie das Angebot der Firma am 29. November nach. „Passiert ist daraufhin nichts“, sagt Katharina Erdmann. „Dadurch sind uns im letzten Jahren 17.000 Euro Fördergeld verloren gegangen.“ In diesem Jahr haben sie es erneut versucht. Bislang ohne Erfolg.
Roland Reugels, Amtsdirektor des Amtes Elmshorn-Land, erläutert das Verfahren: „Förderanträge an Gemeinden, die 5000 Euro überschreiten, können ohne die Politik nicht vom Bürgermeister entschieden werden.“ Das bedeutet, dass die Ablehnung der Förderung im Finanzausschuss beraten werden muss. Anschließend befasst sich die Gemeindevertretung damit. „Die kleinen Gemeinden schwimmen alle nicht im Geld“, sagt Reugels. „Wenn das Land Förderprogramme auflegt, sollte es kein bürokratisches Monster erschaffen, wenn es darum geht, diese abzurufen.“
Auf Spenden angewiesen
Während der Finanzausschuss in Klein Offenseth-Sparrieshoop am heutigen Dienstag zusammenkommt, tagt die Gemeindevertretung erst wieder am 2. April. Erst dann kann das Amt Elmshorn-Land als Verwaltung einen Ablehnungsbescheid an das Ehepaar Erdmann schicken. „Ab der 14. Kalenderwoche können Sie mit einem rechtsmittelfähigem Ablehnungsbescheid rechnen, der Ihnen unaufgefordert zugehen wird“, heißt es in einem Schreiben der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop vom 7. März 2019 – vier Monate nach der ersten Antragstellung der Erdmanns.
Bürgermeister spricht von Kommunikationsproblem
Günther Korff, Bürgermeister der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop, beteuert indes, dass die Gemeinde der Wildtierstation gegenüber sehr wohlwollend eingestellt sei. Warum es bis zum Ablehnungsbescheid so lange gedauert hat, kann er nicht sagen. „Es kann sich nur um ein Kommunikationsproblem handeln.“
Mit dem Haushalt 2019 wurden die Zuwendungen des Landes von 100.000 Euro auf 200.000 Euro und Zuschüsse von Investitionen in Tierheimen von 250.000 Euro auf 450.000 Euro erhöht. Von insgesamt 21 Anträgen im Haushaltsjahr 2018 waren vier Anträge nicht zuwendungsfähig und wurden somit abgelehnt. Die Gründe hierfür waren neben der Beantragung zur Übernahme von Betriebskosten (explizit in der Richtlinie ausgeschlossen) fehlende Unterlagen. Das Gesamtvolumen der Anträge belief sich auf 360.500 Euro. Diese Zahlen ergeben sich aus einer kleinen Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies und Stefan Weber (beide SPD) an das Ministerium in Kiel. Unter den vier abgelehnten Investitionsvorhaben waren auch die Volierenanlage der Wildtierstation und der Antrag auf Ausbesserung eines Zaunes im Tierheim Elmshorn, der nach einem Einbruch beschädigt worden war.
Für die Erdmanns war es schon ein nervenaufreibendes Verfahren. Dabei ist für sie nur eine Gemeinde zuständig. Da das Tierheim Elmshorn den Kreis Pinneberg und Teile des Kreises Steinburg abdeckt, sind 23 Ordnungsämter zuständig. Bei allen 23 Ämtern einen Antrag auf Fördergeld zu stellen und dann (die erforderliche) schriftliche Ablehnung zu erhalten,–„das übersteigt das Ehrenamt“, so Brigitte Maeder, Vorsitzende des Tierschutzvereins in Elmshorn.
Warum müssen die behördlichen Hürden für Anträge so hoch sein? „Weil es sich um Steuergeld handelt“, sagt Joschka Touré, Pressesprecher im Umweltministerium. „Es ist uns aber bewusst, dass es ein sehr kompliziertes Verfahren ist. Wir arbeiten daran.“