Quickborn. Rolf Pommerening reicht Bauvoranfrage ein. Nachbarn protestieren. Stadt stellt Bebauungsplan auf und verhängt Veränderungssperre.
Der Quickborner Zimmerermeister Rolf Pommerening fürchtet um seine Existenz und seine Altersversorgung. Weil er keinen Nachfolger für seine Zimmerei an der Kieler Straße 48 findet, die er in vierter Generation führt, will er auf dem 2750 Quadratmeter großen Firmengelände vier zweigeschossige Gebäude mit insgesamt 18 Wohnungen errichten. Doch Verwaltung und Politik in der Stadt haben ihm jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht.
So hat die Ratsversammlung im Oktober extra dafür ein Bauleitverfahren eingeleitet und jetzt eine Veränderungssperre verhängt, die der Bauausschuss bereits beschlossen hat und die am kommenden Montag, 25. Februar, die Ratsversammlung bestätigen soll.
Bürgermeister: Pläne nicht genehmigungsfähig
„Wir mussten das tun, weil die Bauvoranfrage des Investors nicht genehmigungsfähig ist“, sagt Quickborns Bürgermeister Thomas Köppl. Und erklärt: Die Veränderungssperre verhindere, dass Pommerening jetzt eine Baugenehmigung vom Kreis erhalte, wenn die Stadt Quickborn nicht innerhalb von drei Monaten widerspreche. An dieser Stelle sei nur die im künftigen Bebauungsplan festgelegte „kleinteilige Bebauungsstruktur“ realisierbar, und zwar mit „abgestufter geringer Nutzungsdichte“ zur angrenzenden Neutra-Siedlung an der Marienhöhe, die unter Denkmalschutz steht. Hätte der Zimmerermeister seine Bauvoranfrage zurückgezogen, wie er es ihm geraten habe, so Köppl, wäre die Veränderungssperre nicht nötig gewesen.
Pommerening, der das Bauvorhaben mit seinem Sohn Jens realisieren möchte, will das nicht hinnehmen und klagt: „Die geplante Veränderungssperre kommt einer Enteignung gleich.“ Er hat jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der argumentiert, die Stadt Quickborn könne nicht einfach eine Veränderungssperre erlassen, nur weil die Verwaltung nicht rechtzeitig seine Bauvoranfrage bearbeiten könne. „Eine Veränderungssperre darf nicht einfach eine Negativplanung sein“, so der Jurist. Das sei „unzulässig“.
Ratsversammlung
Ohnehin sei ihm in dieser Angelegenheit übel mitgespielt worden, beklagt sich der Handwerksmeister. Er behauptet: Das ganze B-Plan-Verfahren sei nur aufgrund von Gerüchten in Gang gesetzt worden, die sein Bauvorhaben in Misskredit bringen sollten. Ein Nachbar aus der Neutra-Siedlung habe im Mai 2018 Unterschriften von zwei Dutzend Anwohnern gesammelt, um zu verhindern, dass eine angeblich „fünfgeschossige Bebauung in unmittelbarer Nähe“ ihrer Häuser errichtet werde.
CDU-Fraktionsvize hat neuen B-Plan beantragt
Der Quickborner CDU-Vorsitzende Bernd Weiher war einer der Unterzeichner. Schließlich sei dies sein Wahlkreis, sagt Weiher. Schon kurz darauf hat Weiher als CDU-Vizefraktionschef die Aufstellung eines B-Planes für das Gebiet zwischen Marienweg und Wiesengrund an der Kieler Straße beantragt, die dann im Oktober vom Rat so beschlossen wurde. „Wir müssen diesem Wildwuchs an Neubauten in Quickborn entgegentreten“, begründet Weiher diese Initiative. „Die Bebauung muss sich in die Umgebung einfügen.“ So seien ihm zum Beispiel die neuen viergeschossigen Häuser am Wiesengrund viel zu massig.
Doch Pommerening beteuert, nie eine so hohe Bebauung geplant zu haben. „Ich wollte immer nur zweigeschossig bauen, höchstens neun Meter hoch.“ Genau so, wie es jetzt im B-Plan vorgesehen sei.
Doch Pommerening hatte Anfang 2018 einen Makler eingeschaltet, der das Firmengrundstück bewerten sollte. Womöglich habe der eine höhere Bebauung ins Spiel gebracht, ohne dass er dies gewusst habe. „Im Nachhinein war das vielleicht ein Fehler“, sagt Pommerening. Aber wegen eines schweren Krankheitsfalles in der Familie habe er sich voriges Jahr kaum darum kümmern können und auch seinen Betrieb vernachlässigen müssen. Womöglich sei deshalb das Gerücht entstanden, er wolle sein Grundstück meistbietend verkaufen. „Ich will es aber behalten und selbst bebauen.“ Auch der Bau von dringend in Quickborn benötigten Sozialwohnungen sei dabei möglich.
Im Januar habe er seine Ursprungsplanung nach einer Unterredung mit der Denkmalschutzbehörde und Bürgermeister Köppl extra geändert. So sollten nun die Pkw-Stellplätze nicht an der B 4, sondern im hinteren Bereich zu den Neutra-Häusern angelegt sein, sodass zwischen Wohnhaus und Grundstücksgrenze zwölf Meter Abstand wären. Doch auch diese Planänderung sei „nicht genehmigungsfähig“, betont Bürgermeister Köppl. „Die Veränderungssperre bedeutet aber nicht, dass dort nicht gebaut werden kann“, sagt Köppl. „Wir können jetzt in Ruhe die städtebaulichen Interessen der Bürger mit einer möglichen Bebauung in Einklang bringen.“ Und wenn der Investor sein Bauvorhaben auf diese „kleinteilige“ Bebauung zurückführe, wäre es auch realisierbar. Das B-Plan-Verfahren könnte aber zwei Jahren dauern, sagt Köppl. „Solange kann ich nicht warten“, entgegnet Pommerening und droht mit einer Klage gegen die Stadt, falls der Rat am Montag an der Veränderungssperre festhalten sollte.