Wedel/Itzehoe. Landgericht Itzehoe ändert Urteil gegen 28-Jährigen aus Wedel ab, der vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Unruhig und nervös schaut sich der Angeklagte im Gerichtssaal um. Der 28 Jahre alte Wedeler muss sich vor der dritten kleinen Strafkammer des Landgerichts Itzehoe wegen des Besitzes, Erwerbes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Fotos verantworten. Dafür ist er bereits im Juli vom Amtsgericht Pinneberg zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verteilt worden. Jetzt geht ist für ihn darum, das Urteil in eine Geldstrafe abzumildern, was ihm schließlich mit Hilfe seines Verteidigers gelingt.

Dieser versucht schon vor der Verhandlung im Gespräch mit Staatsanwältin Daniela Stenner seinen Mandanten in positivem Licht darzustellen. „Er ist eigentlich ein ganz Lieber und telefoniert oft mit seiner Mutter“, bei der auch noch lebe, sagt Nils Schawaller. Doch harmlos ist es nicht, was dem Kranfahrer hier zu Last gelegt wird: Die Polizei hat bei einer Durchsuchung seiner Wohnung auf dem Rechner und zwei seiner Handys rund 60 Dateien mit strafbarem Inhalt gefunden und sichergestellt, die Kinder und junge Mädchen im Alter von sechs bis 16 Jahren beim Geschlechtsverkehr mit erwachsenen Männern zeigen.

Richterin Sabine Wudtke beschreibt, was dort zu sehen ist: Immer wieder Kinder oder kindlich aussehende junge Mädchen, die nackt sind und von erheblich älteren Männern oral, vaginal und anal penetriert werden.

Das sei keineswegs eine Lappalie, sagt Verteidiger Schawaller. „Ich bin selbst Vater. Keine Mutter und kein Vater wünscht sich, dass seine Tochter so im Internet gezeigt wird.“ Wenn es keine Menschen gäbe, die sich so etwas anschauten, würde es dafür auch keinen Markt geben, so der Anwalt. Aber sein Mandant sei trotz seiner drei Vorstrafen wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und uneidlicher Falschaussage noch nie wegen kinderpornografischer Dinge aufgefallen oder gar verurteilt worden. Darum sei die verhängte Freiheitsstrafe zu hoch, die ihm drei Jahre lang einen Bewährungshelfer an die Seite stellen würde.

Er stehe überhaupt nicht auf solche Dinge, beteuert der Angeklagte. „Ich habe nie bewusst danach gesucht und weiß noch nicht einmal, dass ich diese Fotos überhaupt heruntergeladen habe.“ Er sei nur eher zufällig über eine Suchmaschine daran geraten, habe es sich angesehen, aber nicht wissentlich gespeichert, behauptet der Angeklagte. Offenbar hatte die Polizei über seinen Internet-Verlauf und den Hintergrundspeicher (Cache), den er nicht gelöscht hatte, die Dateien entdeckt, erklärt Staatsanwältin Stenner.

Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verhängt

Sie zeigt allerdings Verständnis für den Antrag des Verteidigers, das Urteil in eine Geldstrafe umzuwandeln. So sei die Höchststrafe drei Jahre bei Verbreitung von Kinderpornografie, so die Staatsanwältin. „Was müssten dann Angeklagte für eine Strafe bekommen, bei denen Tausende solcher Dateien gefunden werden?“ Sie plädiert auf eine Geldstrafe von 2500 Euro. In ihrem Urteil verhängt Richterin Wudtke dann 3000 Euro Geldstrafe, die zu Monatsraten je 100 Euro abzuzahlen sind. Auch diese Strafe werde dem Wedeler wehtun, ist sie überzeugt. Da er nur 1600 Euro netto im Monat verdiene, 400 Euro Miete an die Mutter abgeben und 600 Euro für ein neues Auto abstottern müsse, habe er finanziell wenig Spielraum.

Der Angeklagte solle sich aber unbedingt einem Therapiegespräch unterziehen, fordert die Richterin, auch wenn er nicht dazu verurteilt sei. Telefonischen Kontakt habe er schon zur Beratungsstelle Brücke in Elmshorn aufgenommen, aber terminlich habe es bislang nicht gepasst, hatte der Wedeler zuvor ausgesagt. „Denn wenn noch einmal so etwas passiert, werden Sie nicht ohne eine Freiheitsstrafe davonkommen“, gibt die Richterin dem Angeklagten mit auf den Weg.