Kreis Pinneberg. Achtung: „Polenböller“ können die Sprengwirkung einer Handgranate entfalten. Die Feuerwehr gibt jetzt Sicherheitstipps.

Der Knall ist ohrenbetäubend – und von der Hand, die den illegalen Feuerwerkskörper hielt, ist kaum mehr als Matsch übrig. Zum Glück war es nur eine Schweinepfote, die vom Aufbau her einer menschlichen Hand ähnlich ist. Die Demonstration, die über die Gefahren von sogenannten Polenböllern aufklären soll, fand in der Kreisfeuerwehrzentrale in Tornesch-Ahrenlohe statt – und sie zeigt laut Holger Bauer, Landessprecher der Feuerwehren, eines ganz deutlich: „Finger weg von illegaler Pyrotechnik!“

Wer diese Regel nicht beachtet, dem droht nicht nur der Verlust von einem Finger oder gleich mehreren Gliedmaßen. Das zeigt der Fall eines 18 Jahre alten Quickborners, der in der Nacht zu Neujahr 2015 auf einem Maisfeld in Alveslohe mit einer Kugelbombe hantierte. Sie gilt als noch gefährlicher als ein „Polenböller“ – und der kann bereits die Wirkung einer Handgranate entfalten, weil er zumeist Sprengstoff anstatt Schwarzpulver enthält..

Dieser bei der Feuerwehr in Tornesch gezündete „Polenböller“ richtete ...
Dieser bei der Feuerwehr in Tornesch gezündete „Polenböller“ richtete ... © picture alliance / dpa Themendie | Markus Scholz

Mit der Kugelbombe sprengte sich der junge Mann praktisch selbst in die Luft – und erlag noch auf dem Acker seinen schweren Kopfverletzungen. Die damaligen Ermittlungen des Landeskriminalamtes ergaben, dass der verstorbene 18-Jährige die Kugelbombe bei einem 17-Jährigen aus einem Dorf nahe Quickborn erworben hatte, der sie wiederum von einem 22-Jährigen aus Bad Bramstedt bezogen hatte. Und der hatte sie bei einem 35-Jährigen gekauft, der im Kreis Pinneberg lebt.

„Beim Kauf von Feuerwerk auf das BAM-Prüfzeichen achten“, rät Feuerwehrsprecher Bauer. BAM sei die Abkürzung für Bundesanstalt für Materialprüfung und garantiere, dass die Feuerwerkskörper geprüft und in Deutschland zugelassen sind. „Nur solches Feuerwerk knallt nicht stärker als erwartet.“ Grundsätzlich gelte, dass Feuerwerk nicht in die Hände von Kindern gehöre. „Nur gemeinsam mit Erwachsenen dürfen Feuerwerksartikel gezündet werden“, rät der Feuerwehrsprecher.

Eigentlich selbstverständlich, aber der Feuerwehr trotzdem eine Erwähnung wert: Raketen, Böller und Fontänen dürfen nur im Freien verwendet werden. „Vor der Benutzung die Gebrauchsanweisung lesen und genügend Abstand zu Menschen, Tieren, Häusern, Mülltonnen und Autos halten“, empfiehlt Bauer. Insbesondere bei reetgedeckten Gebäuden seien höchste Vorsicht und großer Abstand geboten. Bauer: „Regionale Feuerwerksverbote der Ordnungsbehörden sind zu beachten.“

Blindgänger keinesfalls ein zweites Mal entzünden

... diesen Schaden bei einer Schweinepfote an
... diesen Schaden bei einer Schweinepfote an © picture alliance / dpa Themendie | Markus Scholz

Für Raketen gilt: Eine mit Wasser gefüllte Getränkeflasche oder ein mit Sand gefüllter Eimer sind eine gute Startrampe, damit diese Flugobjekte senkrecht gen Himmel fliegen. „Nicht in der Hand behalten“, warnt Bauer. Böller sowie anderes Feuerwerk sollte auf dem Boden liegend beziehungsweise stehend angezündet werden. „Nach dem Anzünden schnell aus dem Bereich entfernen“, sagt Bauer. Wer trotz der Warnungen Feuerwerk doch aus der Hand heraus entzündet, sollte den Böller schnell wegwerfen und sich vorher rückversichern, das niemand in der Wurfrichtung steht. Blindgänger sollten keinesfalls ein zweites Mal entzündet, sondern sofort entsorgt werden.

Um Schäden am eigenen Hab und Gut zu vermeiden, empfiehlt die Feuerwehr, Türen und Fenster rund um den Jahreswechsel geschlossen zu halten, damit sich kein Feuerwerk hinein verirrt. Müll- und Papiertonnen sowie gelbe Säcke sollten aufgrund der Brandgefahr möglichst sicher verwahrt werden. Auch das Auto sollte sicher abgestellt werden – etwa in Carport oder Garage. Wem das nicht möglich ist, der sollte eine ruhige Seitenstraße als Parkplatz wählen.

Verbote beachten

Pyrotechnik der Klasse II wie beispielsweise Böller und Raketen dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar ganztägig von volljährigen Personen gezündet werden.

Bei Reetdachhäusern oder Kulturdenkmälern wie Kirchen gilt ein Abbrennverbot in einem Radius von 200 Metern um das betroffene Gebäude.

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Außerdem empfiehlt die Feuerwehr, zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr nur unvermeidbare Fahrten zu erledigen. Eine langsame Fahrweise sei von Vorteil, die Autofenster sollten geschlossen bleiben. Wenn sich „Feuerwerker“ auf der Straße befinden, sollten Fahrer angehalten und das Ende der Knallerei abwarten. Bauer: „Das Durchfahren eines Privatfeuerwerks provoziert Attacken aufs Auto.“