Kreis Pinneberg. Bäume werfen ihr Laub ab und die Bürger müssen aufräumen. Aber wer hat wo die Pflicht dazu? Und was ist mit Blättern vom Nachbarn?

Hunderttausende Bäume stehen an den Straßen im Kreis Pinneberg– und werfen in diesen Wochen ihre Blätter ab. Hinzu kommen Zehntausende Bäume auf privaten Grundstücken. Während sich die Parks und Wälder in den schönsten Herbstfarben zeigen, bringt das Laub für Haus- und Wohnungseigentümer reichlich Arbeit mit sich. Sie müssen die Blätter nicht nur auf ihren Grundstücken, sondern auch auf den öffentlichen Wegen davor zusammenfegen. Die Abendblatt-Regionalausgabe Pinneberg beantwortet die elf wichtigsten Fragen rund um das Thema Laub.


Wer ist wo für das Laubsammeln zuständig?

Laut Straßenreinigungssatzung der Kommunen sind Anwohner verpflichtet, Geh- und Radwege zu säubern – in einigen Orten einmal die Woche. Dazu zählt das Laubharken ebenso wie das Schneeschieben. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 500 Euro Geldbuße geahndet werden. Bei vermieteten Objekten ist die Reinigungspflicht meistens vertraglich auf den Mieter übergegangen.


Was ist mit Laub vom Nachbargrundstück?

Da es ein typisches Naturereignis ist, müssen Grundeigentümer es in der Regel hinnehmen, wenn Blätter oder Nadeln vom Nachbarn die eigene Terrasse, den Balkon oder die Fassade verschmutzen. Laut Haus & Grund Schleswig-Holstein haben Klagen bei „ortsüblichen“ Beeinträchtigungen nur geringe Aussicht auf Erfolg. Sogenannte Duldungspflichten können sich zudem aus Baumschutzsatzungen ergeben, die viele Orte erlassen haben: Danach ist es häufig sogar verboten, Bäume durch Ausästen so zu verändern, dass sie in ihrem Wachstum beeinträchtigt sind oder gar eingehen. Auch für die Entsorgung des Laubs ist derjenige zuständig, auf dessen Areal die Blätter liegen.


Was soll ich mit dem Laub machen?

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Schleswig-Holstein empfiehlt, Laub als Frostschutz unter Bäumen, Hecken und Sträuchern zu verteilen. So entstehe auch natürlicher Dünger im Frühjahr. Aufgeschichtete Haufen können als Überwinterungsquartier für viele Tiere wie Igel und Schmetterlingsraupen angelegt werden. Weitere Lösungen sind der heimische Kompost und die Biotonne. Das Laub darf nicht zu sehr in die braune Tonne gestopft werden, damit sie sich noch leeren lässt und das zulässige Gewicht nicht überschreitet. Die große 240-Liter-Tonne kostet 14,28 Euro monatlich bei zweiwöchentlicher Leerung. Zusätzlich können 80 Liter fassende Bioabfallsäcke (maximal 15 Kilogramm) für 3,27 Euro in vielen Supermärkten, Drogerien und Baumärkten im Kreis gekauft werden. „Immer mehr Haushalte haben sogar schon zwei Biotonnen bestellt“, sagt eine Sprecherin der Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH). Auch an der kostenlosen Info-Hotline 0800/297 40 01 drehten sich zurzeit viele Fragen ums Laub.


Was nimmt der Recyclinghof an?

Das Abfallwirtschaftszentrum nimmt Sperrmüll, Elektronikschrott, Restabfälle, Bauabfälle, Gartenabfälle, Schadstoffe sowie sämtliche Wertstoffe an. Bei der Anlieferung wird die Art und Menge der Abfälle betrachtet und je nach Menge ein Entgelt festgelegt.


Was passiert mit den riesigen Laubmengen?

Der Großteil kommt über die Biotonnen auf den Recyclinghof Gab Tornesch-Ahrenlohe des Kreis Pinneberg. Dort werden die Abfälle zu Bio-Kompost verarbeitet und in unterschiedlichen sogenannten Rottungsstufen wieder verkauft.


Für wen lohnt sich ein Laubsauger?

Laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und unsere Gesundheit: Das ist die Meinung des Umweltbundesamtes über Laubsauger und -bläser. Die mit einem Presslufthammer vergleichbare Lautstärke mache krank, Geräte mit Verbrennungsmotor geben Abgase häufig ungefiltert ab. Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch den Luftdruck fein in der Luft verteilt und eingeatmet. Geräte mit Häckselfunktion sind eine tödliche Gefahr für Frösche und Regenwürmer sowie Insekten. Auch aus Kostengründen lohne sich die Anschaffung für kleine und mittlere Grundstücke nicht. Hinzu komme, dass nasses Laub meistens nicht entfernt werden kann. Besen und Harke verbrauchen weder Benzin noch Strom, sind leise, ungefährlich für Boden und Tiere – und halten dank Bewegung auch fit.


Wann dürfen Laubsauger eingesetzt werden?

Nach der Bundeslärmschutzverordnung dürfen die meisten Geräte und Maschinen in Wohngebieten nur montags bis sonnabends zwischen 7 und 20 Uhr arbeiten. Für besonders laute Helfer wie Grastrimmer und auch Laubbläser mit ihren 90 bis 120 Dezibel gelten Einschränkungen: Ihr Einsatz ist auf die Zeit zwischen 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr begrenzt.


Was ist bei Dachrinnen zu beachten?

Der Eigentümerverband Haus & Grund rät, Rinnen und Rohre regelmäßig zu säubern, damit das Regenwasser abfließen kann. Anderenfalls können Schäden an Rinnen und am Haus entstehen. Wer nicht selbst auf die Leiter steigen kann oder will, beauftragt einen Dachdecker. Die Kosten können als haushaltsnahe Handwerkerleistung steuermindernd geltend gemacht werden. Feinmaschige Rinnenschutzgitter aus Kunststoff oder Metall und Einsätze für die Fallrohre verzögern das Verstopfen und damit die Reinigungsintervalle. Kleine Teile wie Lindenblüten passen jedoch hindurch und lagern sich ab. Blätter und Zweige können sich zudem im Gitter verhaken.


Wer haftet, wenn jemand verunglückt?

Gerade auf nassen Blättern können Fußgänger und Radfahrer schnell stürzen und sich verletzen. „Wir raten allen Eigentümern, regelmäßig das Laub von den Gehwegen und auf den Zuwegen des Grundstücks zu entfernen“, sagt Verbandsdirektor Hans-Henning Kujath von Haus & Grund Schleswig-Holstein. Wenn jemand verunglückt, können auf die Eigentümer Schadenersatzansprüche zukommen. Allerdings müssen die Passanten besonders vorsichtig sein und mit Gefahren durch nasses Laub rechnen.

Gibt es in Kommunen spezielle Regelungen?

Die meisten Städte und Gemeinden verweisen darauf, dass die Bürger Straßenlaub, dass entlang der Frontseite des eigenen Grundstücks liegt, selbst entsorgen müssen.

Einige Kommunen im Kreis bieten kostenlose Laubsammlungen an, bei denen das gesammelte Laub abgegeben werden kann. Die Stadt Elmshorn hat an verschiedenen Standorten in der Stadt Container für Herbstlaub aufgestellt. Zusätzlich kann am 4.11, 18.11 und 2.12 gesammeltes Laub in der Sammelstelle Kruck 1 abgegeben werden.

Die Gemeinde Holm bietet am 24.11 und 25.11 jeweils von 8-17 Uhr einen Laubaktionstag auf der Grünfläche Rehnaer Straße an, bei dem Laub abgegeben werden kann. Die Gemeinde Moorrege biete Bürgern am 2.12 von 8-16 Uhr auf dem Bauhof in der Klinkerstraße gesammeltes Laub abzugeben.

In Pinneberg findet am 11.11 sowie am 9.12 eine Laubsammlung statt, diese gilt jedoch nur für Anwohner Pinnebergs. Von 8-13 Uhr kann gesammeltes Laub auf dem Gelände des Bauhofs Am Hafen entsorgt werden.


Wann sollte begonnen werden, Laub zu sammeln?

Das hängt vor allem vom Wetter der vergangen Wochen ab. Ob es nass oder trocken, stürmisch oder windstill war. Die meisten Bauhöfe beginnen erst Ende Oktober, spätestens aber Anfang November mit der Laubsammlung. Sinnvoll ist es allerdings, erst damit zu beginnen, wenn alle Blätter gefallen sind.