Kreis Pinneberg. Der Erlass des Innenministers Hans-Joachim Grote (CDU) dient auch Informationsaustausch zwischen Kommunen und Land.
Reichsbürger sollen es in Schleswig-Holstein schwerer als bisher haben, sich zu bewaffnen. Darauf zielt ein Erlass ab, den Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Donnerstag in Kiel vorgestellt hat. „Ziel ist, dass sogenannten Reichsbürgern zum einen der legale Waffenbesitz entzogen wird und zum anderen verhindert werden soll, dass sie überhaupt eine waffenrechtliche Erlaubnis für einen legalen Waffenbesitz erhalten“, sagte Grote.
Auch im Kreis Pinneberg sind Reichsbürger ein Problem. Von zunehmend aggressivem Verhalten gegenüber seinen Mitarbeitern hat unlängst der Amtsdirektor des Amtes Marsch und Geest Südholstein, Rainer Jürgensen, berichtet. Mit „Schriftsätzen voller Absurditäten“ werde versucht, die Verwaltung zu beschäftigen und zu lähmen. Die Reichsbürgerbewegung erkennt die Bundesrepublik mit ihren Gesetzen nicht an. Nach Erkenntnissen des Innenministeriums leben in Schleswig-Holstein derzeit 270 Reichsbürger, 16 von ihnen im Kreis Pinneberg.
Ihre Bestrebungen sind regelmäßig gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet und zielen darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Anhänger der sogenannten Reichsbürgerbewegung sind gemäß Waffengesetz als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen.
Erlass ist weitreichender als in anderen Bundesländern
Grund für den Erlass sind nach Angaben des Landes unter anderem Vorfälle in der Vergangenheit, in denen Reichsbürger von einer Schusswaffe gebraucht gemacht haben. Im Oktober 2016 etwa hat ein Reichsbürger im mittelfränkischen Georgsgmünd bei einer Razzia einen Polizisten erschossen.
Der schleswig-holsteinische Erlass geht in seinem Umfang über bislang bestehende vergleichbare Erlasse in anderen Bundesländern hinaus. Denn erstmals werden dabei auch die Erkenntnisse der zuständigen Meldebehörden in den Kommunen über sogenannte Reichsbürger mit aufgenommen und berücksichtigt.
Der Erlass soll diesen Informationsaustausch erstmals regeln und definieren. Hierbei ist insbesondere eine unmittelbare Meldung an die örtliche Polizei erforderlich, da diese das häufigste Ziel gewalttätiger Übergriffe durch Reichsbürger ist und sie diese Information so schnell wie möglich erhalten muss. Gerade bei den kommunalen Meldebehörden treten erfahrungsgemäß am häufigsten Erkenntnisse über Reichsbürger auf. Minister Grote betonte: „Wir werden kein zentrales Register, keine umfassende Datensammlung anlegen. Wichtig ist aber, dass die Polizeidienststellen vor Ort wissen, ob es in ihrem Bereich Reichsbürger gibt.“