Schenefeld. Der betroffene Syrer kann aus Schenefelder Großunterkunft ausziehen, wo er 456 Euro im Monat für ein halbes Zimmer zahlte.
Am Sonntag packt Winfried Haberland mit an. Der ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuer hilft einem 26 Jahre alten Asylbewerber aus Syrien beim Umzug. Der verlässt Schenefelds Asylgroßunterkunft am Osterbrooksweg und zieht nach Halstenbek. Damit endet vorerst auch die Geschichte von Schenefelds teuerster Wohnung.
456 Euro für neun Quadratmeter kassierte die Stadt von dem Syrer, der in Deutschland einen Arbeitsplatz gefunden hat. Pro Monat wohlgemerkt. Bei einem Nettoverdienst als Malergehilfe von 1000 Euro fast die Hälfte des Einkommens für die Hälfte eines 18 Quadratmeter großen Zimmers im Asylcontainer. Das Zimmer muss sich der 26-Jährige mit einem Landsmann teilen.
Über diesen Fall berichtete das Hamburger Abendblatt am 15. Juli. Im Anschluss meldete sich eine Leserin in der Redaktion, die dem Syrer ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zur Miete anbot. „Dort wohnen drei Leute, die sich Küche und Bad teilen. Die Lage ist ruhig“, sagt Betreuer Haberland. Sein 26 Jahre alter Schützling, der bei einer Halstenbeker Malerfirma eine Anstellung gefunden hat, zahlt nun ab August 290 Euro Miete im Monat für das 17 Quadratmeter große möblierte Zimmer, das er für sich allein hat. Reinigung und Internet sind inklusive. „Das ist ein fairer Preis und eine große finanzielle Entlastung für ihn“, sagt Haberland.
Während sich für seinen Schützling durch den Umzug das Problem erledigt hat, will Haberland weiter gegen den „Miet-Wucher“, wie er die Praxis der Stadt Schenefeld bezeichnet, kämpfen. „Bürgermeisterin Christiane Küchenhof hat mir ein Gespräch angeboten, das inzwischen auch stattgefunden hat. Es hat aber zu nichts geführt, sie hält die von der Stadt angewandte Praxis für legitim“, sagt Haberland.
Die Schenefelder Ratsversammlung hat im März 2017 die Gebührensatzung für Gemeinschaftsunterkünfte geändert. Analog zu anderen Kommunen wurde die vom Kreis festgelegte zumutbare Höchstgrenze für Unterbringungskosten in die Satzung aufgenommen – und die liegt bei 456 Euro. Sie gilt ebenso für Asylbewerber wie auch für Obdachlose, die von der Stadt unterzubringen sind. Die Summe wird der Stadt später von den Sozialhilfeträgern erstattet. Mit einer Ausnahme: Asylbewerber oder Obdachlose, die über eigenes Einkommen verfügen, müssen selbst für die Summe aufkommen. Das kommt selten bis gar nicht vor.
Ausnahme: der von Haberland betreute Syrer. Der 26-Jährige hätte nach Aufnahme seiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit auch woanders wohnen können. Diverse Versuche von Haberland und seinem Schützling, irgendwo zur Miete unterzukommen, waren zuvor jedoch gescheitert.
Bürgermeisterin Christiane Küchenhof bestätigte auf Abendblatt-Anfrage, mit Haberland über den Fall gesprochen zu haben. Ihr sei wichtig, dass durch die Satzung alle gleich behandelt werden – für Asylbewerber und auch für Deutsche würden dieselben Regeln gelten. Der Fall des 26-jährigen Syrers sei im System nicht vorgesehen, weil er aufgrund seines Status’ nicht mehr in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen sollte. „Das ist ein unglücklicher Einzelfall.“