Uetersen . In Uetersen hat der Discounter Aldi Werbepylone ohne Genehmigung errichten lassen. Das ist kein Einzelfall im Kreis Pinneberg.
Seit einigen Tagen stehen sie da, die Werbepylone bei Aldi an der Reuterstraße in Uetersen. Und das, obwohl diese eigentlich noch gar nicht stehen durften, denn die Stadt Uetersen hatte noch keine Baugenehmigung erteilt. Erst bauen, dann genehmigen lassen? Ein Ärgernis für Kommunen. Und eines, das nicht selten vorkommt.
Jedes Bauprojekt, ob Werbepylon, Carport, Garage oder Haus, muss für gewöhnlich zunächst bei der jeweiligen Behörde beantragt und in Bauausschüssen genehmigt werden. So auch im Fall Aldi. „In einem Gewerbegebiet wäre ein Werbepylon nicht genehmigungspflichtig. Da es sich hier aber um ein Mischgebiet mit Wohnungshäusern handelt, muss so etwas ordnungsgemäß beantragt werden“, sagt Kreissprecher Oliver Carstens.
Discounter spricht von einem Versehen, keiner Absicht
Der Discounter hat zwar die Errichtung der Pylone beantragt, doch, so ließ Uetersens Verwaltung im Bauausschuss durchblicken, seien Unterlagen zunächst nur unvollständig, in einer „Salamitaktik“ stückweise vorgelegt worden, sodass das Verfahren nicht zügig abgearbeitet werden konnte. Zeitgleich hat der Discounter einfach vollendete Tatsachen geschaffen und ohne Freigabe die Pylone noch vor der entscheidenden Sitzung des Bauausschusses aufstellen lassen. Aldi Nord erklärte dazu auf Abendblatt-Nachfrage, dass es sich um ein reines Versehen gehandelt habe, es sei nicht Absicht gewesen, gegen Auflagen der Stadt zu Verstoßen. Uetersens Politiker sind dennoch sauer.
Das ist Pflicht
Es könne nicht angehen, kritisiert die SPD, dass ein Unternehmen die Stadt vor vollendete Tatsachen stelle und sich nachträglich unter unrechtmäßigen Rahmenbedingungen erstellte Bauten von ebenjener Stadt genehmigen lasse. „Da muss etwas geschehen“, urteilt SPD-Ratsherr Dirk Woschei. Er hat daher gefordert, dass Uetersen ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit in Gang setzen sollte. Die Verwaltung ist der Forderung nach Informationen des Abendblatts nachgekommen und hat die Kreisverwaltung eingeschaltet. Die Pylone sind von Uetersens Gremien inzwischen zwar genehmigt, das Verfahren bleibt dennoch bestehen. Denn es geht der Stadt darum, ein Zeichen zu setzen, zu zeigen, dass man sich nicht einfach alles gefallen lasse. Auch nicht das schleppende Einreichen notwendiger Unterlagen bei den Behörden.
Kreissprecher Carstens kennt solche Fälle. Sie seien aber in der Zahl überschaubar. Schlimmer seien Fälle, wo ohne Baurecht etwas errichtet würde. Verstöße kämen häufiger vor, und das kreisweit. Doch wer gegen die Genehmigungsregeln verstößt, für den kann das eine teure Angelegenheit werden.
Tausende Euro können als Bußgeld fällig werden
„Bei Verstößen gegen das Baurecht sind Bußgelder von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro nicht unüblich. In besonders schweren Fällen hat der Kreis auch schon Bußgelder von mehreren Zehntausend Euro verhängt“, sagt Carstens. Etwa dann, wenn stark abweichend von den genehmigten Plänen gebaut wurde oder gleich mehrere Verstöße parallel begangen worden sind. Theoretisch kann eine Verfehlung mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden, etwa, wenn ein Haus illegal gebaut oder wenn mit Vorsatz die Bauvorgaben ignoriert werden. Entscheidend ist in der Praxis, wie schwer der Fall wiegt. Und hier gibt es viel Ermessensspielraum. Zuweilen gibt es dann neben dem Verwarnungsgeld eine weitere Strafe für den Bauherren: Er muss eventuell wieder den vorherigen Zustand herstellen, im Falle eines illegalen Hausbaus würde dies den Abriss bedeuten und damit einen hohen finanziellen Schaden.
Jedes Jahr gibt es im Kreis Pinneberg mehrere Dutzend an Bußgeldverfahren wegen unrechtmäßigen Bauens, wie Carstens bestätigt. Der Grund ist nicht selten Unwissenheit. Denn nicht jeder Bürger ist sich der Auflagen bewusst. Anders sieht es im gewerblichen Bereich aus. Dort gibt es nach Abendblatt-Informationen durchaus auch Wiederholungstäter. Nicht immer ist aber der Bauherr der direkt Schuldige, obwohl er haftbar ist. Auch der Bauleiter vor Ort könne Fehler machen. Er sei, so Carstens, mitverantwortlich und somit auch haftbar.