Schenefeld. Siebenköpfiger Familie in Schenefeld droht Obdachlosigkeit. Vermieter verweigert Sanierung, Räumung der Wohnung ist kurz vor Umsetzung.

Stefan Korth schläft wenig, ist aufgewühlt, fühlt sich hilflos. Er stehe, wie er sagt, mit dem Rücken zur Wand. Denn ihm, seiner Frau und seinen fünf Kindern droht womöglich bald die Obdachlosigkeit. Und das, weil das Schenefelder Haus, in dem er wohnt, massiv von Schimmel befallen ist. Wände, Decke, Keller – überall ist Schimmel. Es ist fast egal, wo Korth hinzeigt, die auffälligen Flecken sind nicht zu übersehen.

Unter Schimmel hätten schon die Vormieter gelitten, sagt Korth. Ein Gutachten wurde damals über die Schäden erstellt. Eigentlich sollte alles seit einer Sanierung behoben sein. Doch der Schimmel ist wieder da. Die Gesundheit der Familie leidet darunter.

Korth würde gern umziehen, doch seine Lage ist vertrackt. Weil seine erste Firma bei der Wirtschaftskrise im Jahr 2000 keine Kredite mehr erhielt und daher insolvent ging, steht Korth mit einem negativen Schufa-Eintrag da. Ein Hauskauf ist somit so gut wie unmöglich, obwohl seine Instrumentenfirma „Adoro Custom Drums“ gut laufe, ausreichend Geld abwerfe.

„Wenn du einen Schufa-Eintrag hast, dann bist du für 30 Jahre so gut wie weg vom Fenster“, sagt er. Seit Jahren suche er nach einer neuen, schimmelfreien Bleibe. Erfolglos, wie er sagt. Denn rund 140 Quadratmeter Wohnen plus 80 Quadratmeter für Werkstatt und Büro bräuchte er an Fläche, um Familie und Betrieb unterzubringen. Doch mit dem Schufa-Eintrag blieben ihm die Türen verschlossen.

Eine Sanierung des jetzigen Hauses, die schätzungsweise 20.000 Euro kosten würde, forderte Korth vom Vermieter ein. Der weigerte sich, verwies auf eine Klausel auf einer Extraseite im Mietvertrag. Der zufolge müsse nicht er, sondern der Mieter die Mängel auf eigene Kosten beseitigen. Korth ist überzeugt, er sei über den Tisch gezogen worden, denn als der Vertrag unterzeichnet wurde, sei diese Seite zunächst nicht da gewesen, beteuert er.

Erst später, als er den Vertrag unterzeichnet zurückerhalten habe, sei die Seite da gewesen. Und die ist auffällig. Handschriftliche Ergänzungen auf einer maschinengeschriebenen Seite. Die anderen Seiten im Vertrag sehen deutlich anders gestaltet aus. Korth bemerkte die auffällige Seite zu spät, um noch widerrufen zu können. Das ärgert ihn.

„Die Klausel besagt, dass das Gebäude aufgrund der Feuchtigkeit nicht für die Lagerung von Musikinstrumenten geeignet sei. Als Instrumentenbauer unterschreibe ich doch nicht einen Vertrag mit solch einer Klausel, das ist absurd“, erzählt er. Er klagte vor dem Landgericht, ohne allzu große Aussicht auf Erfolg. Denn wie sollte er den angeblichen Betrug nachweisen? Er ist nicht ganz unschuldig an seiner Situation. Er habe, wie er zugibt, Fehler gemacht, zu leichtgläubig gehandelt. Das räche sich nun.

Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung, doch selbst die half ihm nicht. Ihm wurde vom Vermieter gekündigt, eine Räumungsklage steht kurz vor der Umsetzung. Ein Kontakt zu dem Vermieter sei seit dem Rechtsstreit nicht mehr möglich. Der Vermieter, sagen auch dessen Arbeitskollegen, sei derzeit im Urlaub, eine Kontaktaufnahme nicht möglich. „Ich könnte schon morgen auf der Straße stehen“, sagt Korth.

Laut Gesetz ist die Stadt Schenefeld verpflichtet, so wie jede andere Stadt auch, Korth vor einer Obdachlosigkeit zu bewahren. „Dass die Stadt im Fall einer Obdachlosigkeit eine Unterkunft bieten wird, ist sicher“, sagt Axel Hedergott, Fachbereichsleiter bei der Stadt Schenefeld. „Wir sind dazu gesetzlich verpflichtet.“ Aber: Die Unterbringung wäre eine Sammelunterkunft für Obdachlose. Denn Wohnungen, in die die Familie vorübergehend ziehen könnte, hat die Stadt derzeit nicht zur Verfügung. Sich auf die Stadt und das Gesetz zu berufen, werde wenig Erfolg mit sich bringen, so Hedergott. Die Stadt könne keine Wohnungen herbeizaubern. Sein Rat: Auf dem Wohnungsmarkt schauen, was es gibt – auch in anderen Kommunen. Und da kommt wieder der Schufa-Eintrag ins Spiel, der eine Kreditaufnahme für eine Immobilie quasi unmöglich macht.

Korth fürchtet sich vor der Obdachlosenunterkunft. „Wegen Schimmel in eine solche Unterkunft? Das kann ich meiner Familie, meinen Kindern nicht antun“, sagt er. Und wohin mit dem Unternehmen? In einer Obdachlosenunterkunft kann er keine Werkstatt aufbauen, keine Geschäfte tätigen. Er fürchtet, dass seine Firma mit in den Ruin gezogen werden könnte, und das, wo er gerade neue Produkte auf den Markt gebracht hat.