Schenefeld. Kein neuer Prozess für Ebert’s-Schützen. Er muss fünf Jahre in Haft, Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Itzehoer Landgerichtes.

Der Disco-Schütze von Schenefeld ist mit seiner Revision gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Ferhat K. zu fünfeinhalb Jahren Haft bestätigt. „Das Urteil vom 15. Juli 2016 hat Rechtskraft erlangt“, bestätigt Philipp Terhorst, der Sprecher des Landgerichts Itzehoe.

Die Schwurgerichtskammer verurteilte den damals 23-Jährigen, der am 19. April 2015 vor dem Schenefelder Ebert’s zwei Männer durch Schüsse niedergestreckt und schwer verletzt hatte, unter anderem wegen versuchten Totschlags. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Isabel Hildebrandt übertraf damit den Antrag der Staatsanwaltschaft um ein Jahr – und sie hob angesichts der Höhe des Urteils und der damit einhergehenden Fluchtgefahr die Haftverschonung auf, die dem Angeklagten gewährt worden war. Der aus der Türkei stammende Ferhat K., der sich nach der Tat schon einmal in sein Heimatland abgesetzt hatte, rastete daraufhin im Gerichtssaal aus, brüllte vor Wut und trat gegen Tische und Stühle.

Sein Verteidiger Andreas Thiel, der sich im Prozess für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hatte, bezeichnete die Entscheidung als „unfair“ und „völlig überzogen“, zumal sein Mandant den Opfern sogar finanzielle Entschädigung angeboten habe. Der Jurist war bereits nach kurz nach der Urteilsverkündung mit einer Haftbeschwerde vor dem Oberlandesgericht gescheitert. Jetzt wies der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil als unbegründet zurück. Die Rechtskraft der Entscheidung bedeutet, dass Ferhat K. nun in Strafhaft verlegt werden kann und die fünfeinhalb Jahre wird absitzen müssen.