Elmshorn. Staatsanwaltschaft wirft 24 Jahre altem Mann vor, in der Nacht zum 3. September 2016 eine Frau (45) heimtückisch getötet zu haben.

Ein Saufgelage endete tödlich. Fünf Monate nach der brutalen Messerattacke auf eine 45-jährige Frau in einem Elmshorner Mehrfamilienhaus hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe jetzt Anklage gegen den 24 Jahre alten Täter erhoben. „Wir werfen dem Beschuldigten vor, einen Mord aus Heimtücke begangen zu haben“, bestätigt Peter Müller-Rakow, der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Itzehoe.

Es war eine Freitagnacht, die sich zwei Männer und eine Frau für ein gemeinsames Besäufnis ausgewählt hatten. Anwesend in der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus am Rethfelder Ring waren der 58 Jahre alte Wohnungsinhaber, ein 24-Jähriger aus Neumünster und die 45 Jahre alte Frau, die in Hamburg gemeldet war.

Gegen 3.25 Uhr eskalierte die Lage zu einem Zeitpunkt, als offenbar schon viel Alkohol geflossen war. Der 24-Jährige griff laut Ermittlungen der Mordkommission plötzlich zu einem Messer und ging auf die mehr als 20 Jahre ältere Frau los. „Er brachte dem Opfer mehrere Messerstiche im Oberkörperbereich bei“, so Müller-Rakow weiter. Aufgrund der massiven Verletzungen habe auch eine schnelle medizinische Versorgung der Hamburgerin nicht mehr helfen können.

Der 58-jährige Wohnungsinhaber alarmierte nach der Messerattacke sofort die Polizei. Den Beamten gelang es, den Angreifer noch im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses festzunehmen. Ein Richter erließ gegen den Neumünsteraner einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes. Aufgrund der teilweise wirren Angaben, die der 24-Jährige machte, kam er nicht in die Haftanstalt, sondern wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dort sitzt er weiterhin ein.

„Wir als Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass der Angriff für das Opfer ohne Vorwarnung kam“, erläutert Müller-Rakow. Weil der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausnutzte, sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe weiter. Woran sich der Streit, der letztlich zu den tödlichen Messerstichen führte, entzündete, will Müller-Rakow nicht preisgeben. „Dabei handelt es sich um Täterwissen.“

Mit dem Täter hat sich ein psychia-trischer Sachverständiger befasst. Er sollte herausfinden, ob der 24-Jährige im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat – also zur Tatzeit an einer krankhaften seelischen Störung oder an einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung litt. Letztere kann auch durch exzessiven Alkoholkonsum begründet werden, etwa bei einem Blutalkoholwert von weit jenseits der drei Promille.

Im Fall einer Schuldunfähigkeit wäre ein Sicherungsverfahren gefolgt. „Es liegt keine Schuldunfähigkeit vor, es kommt zu einem normalen Strafverfahren bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe“, so Müller-Rakow. Dazu habe die Staatsanwaltschaft eine Vielzahl von Zeugen benannt. Prozesstermine stehen noch nicht fest.