Wedel. Wedel sieht nach der Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Handlungsbedarf, um den Park noch auf den Weg zu bringen.
Wedel will den Bebauungsplan 88 für den Businesspark so umarbeiten, dass er danach rechtskonform ist. Auf keinen Fall wird die Stadt auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig in dieser Angelegenheit warten: Das dauere zu lange, außerdem werden die Erfolgsaussichten inzwischen als gering eingeschätzt. Verwaltung und Politik scheinen sich über dieses Vorgehen vom Grundsatz her einig zu sein, das hat sich in der Ratsversammlung am Donnerstagabend gezeigt.
Zu diesem Zeitpunkt wussten die Politiker erst seit wenigen Stunden, dass es für das 18 Hektar große Gewerbegebiet am Tinsdaler Weg kein Baurecht mehr gibt. Wie berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht in einer Eilentscheidung den Bebauungsplan außer Kraft gesetzt und damit dem Ansinnen eines Klägers aus Hamburg-Rissen entsprochen. Er hat ein Normenkontrollverfahren angestrengt, moniert zu hoch festgesetzte Lärmwerte in der Nachbarschaft seines Grundstücks, das ein reines Wohngebiet ist.
Das genaue Vorgehen wollen die Politiker nun in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses erörtern. Sie folgten damit einem Vorschlag des CDU-Politikers Michael Schernikau, Vorsitzender des Gremiums. Er baut darauf, dass sich die Verwaltung dann auch schon inhaltsreicher zu der Thematik äußern könne.
Elbcube soll trotzdem gebaut werden
In der Tat stand am Abend nach dem Bekanntwerden der richterlichen Entscheidung noch ein Fragezeichen hinter einigem, das Bürgermeister Niels Schmidt den Politikern mitteilen konnte. So verfolgt die Verwaltung den Plan, das Projekt Elbcube5 des ersten Investors trotz der Niederlage vor Gericht voranzutreiben. Der Bauantrag für den ersten von fünf würfelartigen Bürobauten liegt vor. „Wir suchen für diesen Bauabschnitt gerade nach einer baurechtskonformen Lösung“, so Schmidt. Allerdings bedürfe es noch einer juristischen Prüfung.
An der im Bau befindlichen Erschließungsstraße könne „nach derzeitigem Kenntnisstand“ weitergebaut werden, sagte Schmidt. Und auch die Grundwasseraufbereitung ist nach seiner Einschätzung nicht in Gefahr.
Diskussionsbedarf innerhalb der Politik dürfte es noch in der Frage geben, wie umfangreich der Bebauungsplan nun umgearbeitet wird. Reicht es, ihn den richterlichen Hinweisen anzupassen, sodass sich das Interesse des Klägers erledigt hat? Oder sollte das Gespräch mit dem Kläger gesucht werden, wie SPD-Ratsherr Wolfgang Rüdiger anregte – „damit er nicht noch mal kommt und sagt, da sei noch was“? Sollten auch die Wedeler Anwohner einbezogen werden, wie Detlef Murphy (Linke) forderte? Soll der Plan noch mal als Ganzes diskutiert werden, wie Grünen-Fraktionschef Olaf Wuttke es sich wünscht? Oder wäre es falsch, jetzt „jeden Bedenkenträger mitverhandeln zu lassen“, wie Andreas Schnieber (WSI) formulierte?
Der Planungsausschuss tagt am 7. Februar (18 Uhr, Ratssaal).