Elmshorn. Für das Beobachtungsgebiet gelten bis auf weiteres diverse Schutzmaßnahmen. Anleinpflicht für Hund oder Katze besteht diesmal nicht.
Erneut sind im Kreis Steinburg Fälle von Geflügelpest nachgewiesen worden – und erneut müssen Teile des Kreises Pinneberg zum Beobachtungsgebiet erklärt werden. Nach Angaben von Kreissprecher Oliver Carstens gilt dies ab Mittwoch für Teile Elmshorns und von Groß Offenseth-Aspern sowie vollständig für die Gemeinden Klein Offenseth-Sparrieshoop, Raa-Besenbek, Westerhorn, Osterhorn und Brande-Hörnerkirchen.
Anders als in Kollmar, wo Ende November ein verendeter Wildvogel mit dem Erreger infiziert war, ist im aktuellen Fall ein Geflügelmastbetrieb betroffen. In dem Bestand wurde der hochpathogene Erreger des Subtyps H5 vom Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen. Als Folge müssen alle 3400 Puten des Betriebes getötet werden. In einem drei Kilometer großen Radius rund um die Firma gilt nun ein Sperrgebiet, im weiteren Umkreis von sieben Kilometern ein Beobachtungsgebiet. Darunter fällt der nördliche Teil von Elmshorn (Postleitzahlengebiet 25335 sowie die Bereiche nördlich der Krückau) sowie die Teile von Groß Offenseth-Aspern, die nordwestlich der Landesstraßen 113/112 liegen. Für das Beobachtungsgebiet gelten bis auf weiteres diverse Schutzmaßnahmen. Genaueres dazu gibt die Kreis am Dienstag bekannt. Eine Anleinpflicht für Hund oder Katze besteht diesmal nicht, weil der Erreger in einem Betrieb und nicht bei einem Wildvogel nachgewiesen wurde. „Damit greifen dann andere Schutzmaßnahmen“, so Kreissprecher Carstens.
Für den Kreis bedeute der Ausbruch in dem Betrieb zusätzlichen Aufwand. Carstens: „Wir müssen zusätzliche Untersuchungen vornehmen und werden diese in den nächsten Tagen bei den im Beobachtungsgebiet ansässigen Betrieben veranlassen.“ Dort seien 108 Betriebe mit 2600 Tieren registriert. Der Kreis hat unter 04121/45 02 50 00 ein Bürgertelefon eingerichtet, das montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr erreichbar ist.