Hasloh. Amt stellt Zahlungen ein, Wohnungsmieter hinterlässt Chaos. Renovierung soll Hasloher Eigentümer zahlen. Laut Verband kein Einzelfall.

Er habe etwas Gutes tun wollen, sagt Christopher Heinemann enttäuscht. „Doch noch mal werde ich wohl nicht an einen Hartz-IV-Empfänger meine Wohnung vermieten“, sagt der Hasloher Vermieter. Ein Jahr lang hatte er seine Ein-Zimmer-Wohnung einem Langzeitarbeitslosen überlassen. Jetzt müsse sie komplett renoviert werden und er bleibe seit Monaten auf Kosten sitzen, weil das Jobcenter in Elmshorn ihm keinerlei Auskünfte erteile. „Das ist kein Einzelfall“, weiß der langjährige Vorsitzende vom Verein Haus und Grund Barmstedt, Hans-Jürgen Schack, der 1100 Eigentümer vertritt.

Ein Mitarbeiter der Eingliederungshilfe aus Norderstedt hatte Heinemann vor etwas über einem Jahr angerufen, ob er nicht Dirk S. bei sich wohnen lassen könnte. Der finde gerade keine Bleibe und habe seine Drogentherapie erfolgreich beendet. „Der hat an mein Herz appelliert und mich überzeugt“, erinnert sich Heinemann. Anfangs gab es auch überhaupt keine Probleme. „Er war ein unauffälliger Mieter, grüßte immer höflich. Alles schien in bester Ordnung“, sagt der Hasloher Geschäftsmann. Doch das änderte sich plötzlich im Herbst 2016. Auf einmal war sein Mieter verschwunden, wie Heinemann feststellen musste. „Zweimal war die Polizei hier und suchte ihn mit einem Haftbefehl.“ Offenbar war S. zu oft schwarz mit der Bahn gefahren und zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Datenschutz: Jobcenter verweigert Auskunft

So verwahrlost sah die Wohnung vor der Räumung aus.
So verwahrlost sah die Wohnung vor der Räumung aus. © HA | privat

Auch die 430 Euro Warmmiete im Monat, die das Jobcenter sonst regelmäßig überwiesen hatte, gingen ohne jede Ankündigung im November nicht mehr ein. Als sich Heinemann im Jobcenter erkundigte, teilte ihm der Sachbearbeiter mit, er dürfe aus Datenschutzgründen dazu nichts sagen. Das kann der Vermieter nicht nachvollziehen. „Ich will ja gar nicht wissen, warum sie die Mietzahlung eingestellt haben. Aber es sollte doch möglich sein, mich darüber zu informieren, dass dies geschieht.“

Doch dem widerspricht Jörg Kregel, Sprecher des Jobcenters Elmshorn. „Uns sind die Hände gebunden.“ Ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2012 verbiete es den Jobcentern, Vermietern Angaben über ihre Klienten zu machen. Das ginge nur dann, wenn der Mieter dem Vermieter eine entsprechende Vollmacht erteile.

Tausende betroffen

Im Kreis Pinneberg gibt es zurzeit 10.300 sogenannte Bedarfsgemeinschaften, also Haushalte, die von Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich meist Hartz IV genannt) ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Auch viele Familien mit Kindern sind betroffen. Im Dezember 2015 lebten laut Agentur für Arbeit 6513 der unter 18-Jährigen in entsprechenden Bedarfsgemeinschaften, die Hartz IV bezogen.

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Das Mietverhältnis wiederum binde nur den Mieter vertraglich an den Vermieter, nicht aber das Jobcenter, das mit dem Vermieter kein Rechtsgeschäft unterhalte, so der Sprecher des Jobcenters. In diesem konkreten Fall sei die Leistung nur für ein Jahr bewilligt worden, was im Oktober ausgelaufen sei, weil kein Folgeantrag gestellt wurde.

Heinemann hatte davon keine Ahnung, wie er sagt. Erst recht nicht von dem Verhalten seines Mieters. Denn als er kürzlich die völlig verwahrloste Wohnung räumen ließ, entdeckte er nicht nur haufenweise Unrat, sondern auch noch etwa 60 Heroinspritzen. Die Wände waren mit Sprüchen beschmiert wie „Keine Panik und keine Bullen, dann wird alles gut“.

Der Vermieter musste sogar 60 Heroinspritzen entsorgen
Der Vermieter musste sogar 60 Heroinspritzen entsorgen © HA | privat

Im Bad seien Fliesen zerstört, die Küchenzeile sei ramponiert worden, sagt der Vermieter. Für die Räumungs- und Renovierungskosten, die jetzt anfallen, würde die hinterlegte Mietkaution nicht ausreichen, ärgert sich der Vermieter, dem das Jobcenter bis heute nicht auf seine schriftliche Nachfrage von Mitte November geantwortet habe. Doch damit nicht genug: Die Mietkaution wird Heinemann wohl ans Jobcenter zurückzahlen müssen, sagt Sprecher Kregel. Sie mit den aufgetretenen Schäden zu verrechnen, sei nicht Sache des Jobcenters. „Dann brauchen sich die Behörden aber nicht zu wundern, dass ihnen keine Wohnungen für diese Zwecke angeboten werden“, entgegnet Heinemann. „Das ist traurig und schade.“

Rechtsanwalt Schack von Haus und Grund verweist in dem Zusammenhang darauf, dass es Fälle gebe, in denen die Sozialleistungsträger Mietrückstände übernommen haben, um eine drohende Obdachlosigkeit ihres Klienten zu verhindern. Grundsätzlich sei es zu befürworten, wenn der Informationsaustausch zwischen den Parteien - Mieter, Vermieter, Behörde – offener gestaltet würde, erklärt Schack. Mit dem Risiko, dass ein Mieter plötzlich insolvent werden kann, müsse ein Vermieter aber leben. „Das ist das freie Spiel der Kräfte.“