Wedel. Die Anordnung ist ein für die Firma Vattenfall belastender Rechtsakt zwischen dem Landesamt für Umwelt (LLUR) und Betreiber.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek, zuständige Aufsichtsbehörde für das Kohlekraftwerk in Wedel, hat nun offiziell eine Anordnung erlassen, die den Betreiber Vattenfall verpflichtet, den Partikelausstoß aus den Schornsteinen der Anlage abzustellen beziehungsweise zunächst so gut als möglich zu minimieren. Zuletzt hatte das Kraftwerk immer wieder Partikel ausgespuckt, die Häuser und Gärten der Anlieger verschmutzt und Autolacke beschädigt hatten.

Von einer Anordnung des LLUR war spätestens seit einem Besuch des Umweltministers Robert Habeck (Grüne) in Wedel Ende November die Rede gewesen (wir berichteten). „Die Anordnung ist ein für die Firma Vattenfall belastender Rechtsakt zwischen Behörde und Betreiber“, sagt LLUR-Sprecher Martin Schmidt.

Und das steht drin: Bis Ende August 2017 hat Vattenfall Maßnahmen zur Minderung des Partikelauswurfs umzusetzen. Das Partikelmonitoring im Wohngebiet wird unbefristet fortgesetzt. Das Kraftwerk darf nicht mehr bei Ostwind angefahren werden. Und: Das LLUR erwartet bis Januar ein Konzept, wie Vattenfall das Problem zu lösen gedenkt.