Kreis Pinneberg. Pinneberger Kreisverwaltung hebt verordneten Leinenzwang zum 27. Dezember auf. Beobachtungsgebiet für Vogelgrippe aufgehoben.

Seit die Geflügelpest Ende November den Kreis Pinneberg erreicht hat, müssen Hundehalter mit engen Vorgaben leben. Jetzt gibt es eine gute Nachricht für Tier und Mensch. Ab Dienstag, 27. Dezember, wird das sogenannte Beobachtungsgebiet in der Region aufgehoben. „Die verstärkten Einschränkungen für Geflügelhalter sowie für Besitzer von Hunden und Katzen gelten dann nicht mehr“, sagt Kreissprecher Oliver Carstens.

In der Gemeinde Kollmar im benachbarten Kreis Steinburg war am 25. November der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt worden. Die Kreisverwaltung in Elmshorn hatte aufgrund der geografischen Nähe zum Fundort unverzüglich Schutzmaßnahmen eingeleitet. Um Kollmar herum waren in Abstimmung mit dem Kreis Steinburg ein Sperrbezirk und im weiteren Umkreis das Beobachtungsgebiet eingerichtet worden.

Das Beobachtungsgebiet im Kreis Pinneberg hatte folgende Gemeinden und Städte umfasst: Elmshorn, Groß Nordende, Haselau, Heidgraben, Klein Nordende und Moorrege sowie Neuendeich, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe und Uetersen. Zwar war der Sperrbezirk zwischenzeitlich bereits aufgehoben worden, das Beobachtungsgebiet jedoch nicht. In diesem Gebiet hatte der Kreis vorgeschrieben, dass Hunde und Katzen Leinen tragen. Eine Anordnung, die nicht bei allen Tierfreunden gut ankam und insbesondere Katzenbesitzer zuweilen Probleme bereitete.

Veterinäre danken für Geduld der Tierfreunde

„Auch wenn wir das Beobachtungsgebiet zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufheben, ist mir bewusst, dass die Wochen für Haustierhalter eine Geduldsprobe waren“, so Carstens am Freitag. Für die bewiesene Geduld dankten die Veterinäre den Tierhaltern. „Es bleibt zu hoffen, dass wir im oder am Kreisgebiet keine weiteren Fälle der Vogelgrippe bekommen, in die Glaskugel schauen kann niemand“, so der Kreissprecher weiter.

Gleichzeitig macht er deutlich, dass die Aufstallungspflicht noch besteht – und zwar kreisweit. „Die entsprechende Anordnung gilt“, so Oliver Carstens. „Mit einer Aufhebung ist kurzfristig ist nicht zu rechnen.“ Aktuelle Informationen rund um das Thema Vogelgrippe finden Interessierte auch weiterhin im Internet (www.kreispinneberg.de) auf der offiziellen Webseite des Kreises Pinneberg.