Kreis Pinneberg. Verwaltung richtet nach einem Fall von Vogelgrippe in Kollmar Schutz- und Beobachtungszonen ein. Auch im Kreis Segeberg gab es Fälle.

Die Geflügelpest macht auch vor dem südwestlichen Schleswig-Holstein nicht Halt. Am Freitag wurde der Erreger bei einem Wildvogel in der Gemeinde Kollmar (Kreis Steinburg) festgestellt. Die Pinneberger Kreisverwaltung reagierte aufgrund der geografischen Nähe mit der Einrichtung von Schutz- und Beobachtungszonen.

Für das Beobachtungsgebiet, zu dem auch Elmshorn und Uetersen zählen, gelten ab sofort diverse Maßnahmen, die teils auch schon durch die vom Land ausgesprochene Aufstallungspflicht galten. Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen laut Kreissprecher Oliver Carstens in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die gegen das Eindringen von Wildvögeln oder deren Exkremente schützt, untergebracht werden. Wer Geflügel hält, muss dies der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises in Elmshorn melden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Vögel aus den Beständen dürfen nicht transportiert werden.

Hunde und Katzen dürfen nicht mehr frei umherlaufen

Die Einrichtung des Beobachtungsgebietes hat auch für andere Tierhalter Konsequenzen: Wer einen Hund oder eine Katze besitzt, muss sicherstellen, dass diese nicht frei umherlaufen. „Insbesondere die Anordnung, Hunde und Katzen anzuleinen beziehungsweise unter Kontrolle zu behalten, ist sicherlich manchmal problematisch“, sagt Carstens. „Ich bitte aber die Tierhalter, sich an die entsprechenden Anweisungen zu halten, zum Schutz der Tiere, insbesondere des Geflügels.“

Der um den Fundort in Kollmar gezogene Sperrbezirk umfasst im Kreis Pinneberg einen Teil der Gemeinde Seestermühe. Betroffen sind das Gebiet zwischen dem Deichverteidigungsweg und der Elbe (inklusive Pagensand) von der Pinnaumündung bis zum Krückausperrwerk. Dort gibt es weitere Einschränkungen und Auflagen, „aber glücklicherweise gibt es dort keine Geflügelhaltungen“, so Carstens. Im weiter gefassten Beobachtungsgebiet gibt es seinen Angaben zufolge 180 Betriebe mit rund 18.000 Tieren.

Folgende Kommunen im Kreis Pinneberg zählen zum Beobachtungsgebiet: Elmshorn, Groß Nordende, Haselau, Heidgraben, Klein Nordende, Moorrege, Neuendeich, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe und Uetersen. Weitere Informationen: 04121/45 02 50 00 (Montag bis Freitag) oder im Internet unter www.kreis-pinneberg.de