Tangstedt/Itzehoe. Landgericht Itzehoe verurteilt ehemaligen Bodybuilder Heiko K. wegen unerlaubten Waffenbesitz zu 14 Monaten Haft auf Bewährung.

Heiko K. ist ein Mann wie ein Schrank. Kein Wunder, war der Angeklagte mit dem kahlrasierten Schädel mal eine große Nummer in der Bodybuildingszene. Keine kleine Sache ist jedenfalls der Fund, den die Polizei im April 2015 bei dem heute
49-Jährigen in Tangstedt machte und der ihn Dienstag auf die Anklagebank des Landgerichts Itzehoe brachte: eine Vorderschaftrepetierflinte, auch als Pumpgun bekannt.

Verbotener Besitz einer Schusswaffe lautete die Anklage, mit der sich bereits im Juni 2016 das Schöffengericht Pinneberg befasste. 14 Monate Haft auf Bewährung, urteilten die Richter. Weil der 49-Jährige Berufung einlegte, rollte das Landgericht nun den Fall neu auf.

Es war der 16. April 2015, als ein Großaufgebot der Polizei vor dem Zweifamilienhaus in einer kleinen Straße in Tangstedt vorfuhr, in dem Heiko K. im ersten Stock residierte. „Das ist die Wohnung meiner damaligen Freundin, da war ich ziemlich häufig“, so der Angeklagte. Am Tag der Razzia war Heiko K., der viele Jahre als einer der besten Bodybuilder Deutschlands galt, nicht da. Jedoch ließ seine damalige Lebensgefährtin die Beamten ein – und die wurden auf dem Dachboden fündig.

Die Waffe lag versteckt unter Tüten auf dem Dachboden

Versteckt unter Plastiktüten lag eine 870 Wingmaster des amerikanischen Herstellers Remington, deren Waffennummer sorgfältig entfernt worden war. In einem Karton daneben entdeckten die Beamten 68 dazu passende Schrotpatronen sowie weitere 78 Patronen, geeignet für eine Kurzwaffe Kaliber 38. „Im Schlafzimmer lag ein passendes Holster für eine Kurzwaffe. Eine solche Waffe haben wir jedoch nicht gefunden“, sagte als Zeuge Einsatzleiter Stefan W. von der Kripo Pinneberg.

Dass die Pumpgun auf dem Dachboden in seinem Besitz war, stritt Heiko K. angesichts der Beweislage nicht ab. Eigentümer sei er jedoch nicht. „Die gehörte einem Bekannten, der hat mich gebeten, sie kurz zwischenzulagern“, so der 49-Jährige. Dass er dieser Bitte entsprochen habe, sei „eine Riesendummheit“ gewesen.

Wie der Bekannte hieß, verschwieg der nicht vorbestrafte Angeklagte. „Ich will den hier nicht mit reinziehen.“ Er habe ihn in einem Fitnessstudio kennengelernt, wo er trainiert habe. „Der hatte ‘ne neue Freundin, die sollte nichts von der Waffe mitbekommen.“ Er habe die Pumpgun nie zu Gesicht bekommen, sondern den Bekannten lediglich angewiesen, sie auf den Dachboden zu bringen. „Von Waffen habe ich keine Ahnung. Ich wusste nur, dass sich um eine Schrotflinte oder sowas handeln musste.“ Dass auch Munition dabei war, will er nicht gewusst haben.

Der Besitz einer Pumpgun zieht ein bis fünf Jahre Haft nach sich

Der Besitz einer derartigen Waffe wird im Regelfall mit ein bis fünf Jahren Haft bestraft. Verteidiger Jörn Tessen bewertete die Tat dagegen als minderschweren Fall. „Die Waffe war ja nur vorübergehend bei meinem Mandanten untergebracht. Er hat sich keine Gedanken darum gemacht, hatte nicht einmal die Absicht, die Waffe anzusehen.“ Tessen beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen von jeweils 20 Euro, angepasst an die Einkommensverhältnisse des Angeklagten. Der ist offiziell in der Firma eines Freundes als Kraftfahrer tätig, nachdem ein schwerer Unfall seine Karriere als Bodybuilder beendet hatte.

Nicht das gewünschte Ende nahm für Heiko K. auch der Berufungsprozess. Richter Dominik Groß wies die Berufung ab, so dass es beim erstinstanzlichen Urteil bleibt. Das hatte Staatsanwältin Greta Hansen so beantragt. „Es liegt kein minderschwerer Fall vor. Das Urteil des Amtsgerichts liegt am untersten Rand des Strafrahmens und ist tat- und schuldangemessen.“