Wedel. Wedeler hatte gegen Wahl am 28. Februar Einspruch eingelegt. Gemeindewahlleiter Ralf Waßmann teilt nun mit: Wahl ist und bleibt gültig.

Bei der Bürgermeisterwahl in Wedel ist alles mit rechten Dingen zugegangen. Sie ist und bleibt damit gültig. Das hat Gemeindewahlleiter Ralf Waßmann nun mitgeteilt. Er bezieht sich auf ein Schreiben aus dem Innenministerium in Kiel.

Wie berichtet, hatte ein Wedeler am 7. April Einspruch gegen die Wahl vom 28. Februar eingelegt, bei der sich Amtsinhaber Niels Schmidt gegen seine Herausfordererin Claudia Wittburg behauptet hatte. Worum es inhaltlich ging, wurde nie bekannt, nach Abendblatt-Informationen stand aber der Vorwurf im Raum, Schmidt habe als Amtsinhaber im Wahlkampf das sogenannte Neutralitätsgebot verletzt.

Schon recht schnell zeichnete sich ab, dass die Kommunalaufsicht diese Auffassung nicht teilte. Nach einem mündlichen Hinweis aus Kiel wurde Schmidt am 28. April für seine dritte Amtszeit vereidigt, die am 1. Mai begann. Am 4. Mai bestätigte das Innenministerium die Gültigkeit der Wahl auch schriftlich. Dagegen hätte der Absender des Einspruchs klagen können. Eine Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig ist jedoch nicht eingegangen, die Frist dafür ist mittlerweile verstrichen.