Quickborn.

Wie die Verwaltung mitteilt, beabsichtigt die Stadt Quickborn „im Sinne der vielen ehrlichen Hundehalterinnen und Hundehalter und aus Gründen der Steuergerechtigkeit“, voraussichtlich im Zeitraum Sommer/Herbst 2015 eine Überprüfung des Quickborner Hundebestandes.

Zurzeit seien in der Stadt Quickborn 1566 Hunde angemeldet, wodurch die Stadt entsprechend der Hundesteuersatzung Erträge von über 100.000 Euro erziele. Die Erfahrungen anderer Städte ließen allerdings vermuten, so die Mitteilung aus dem Rathaus, dass die Zahl der Hunde in Quickborn erheblich höher sein müsse.

Hundebesitzer sollten also wissen: Wer der Anmeldeverpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarn- beziehungsweise Bußgeld geahndet werden kann. Bei allen bis zum 15. September dieses Jahres eingehenden Anmeldungen, werde seitens der Stadt jedoch sowohl auf eine Ahndung der Ordnungswidrigkeit als auch auf eine rückwirkende Veranlagung für die Steuerjahre vor 2015 verzichtet. Daher appelliert die Stadt an alle Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner noch nicht angemeldet haben, dieses schnellstmöglich nachzuholen.