Quickborn. Der 59 Jahre alte Quickborner muss sich wegen des Vorfalls aus dem Jahr 2013 am Dienstag vor dem Amtsgericht Pinneberg veranworten.

Ein 59 Jahre alter Mann aus Quickborn muss sich kommenden Dienstag, 7. Juli, vor dem Amtsgericht in Pinneberg wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verantworten. Er ist angeklagt, ein sechs Jahre altes Mädchen im Intimbereich angefasst zu haben.

Wie Oberstaatsanwalt Uwe Dreeßen auf Anfrage mitteilte, sei der Vorfall Anfang August 2013 passiert, als der Angeklagte, der mit der Familie befreundet gewesen soll, das Mädchen vom Kindergarten abholte und mit zu sich nach Hause nahm.

Dies habe er sogar an zwei aufein-ander folgenden Tagen getan, so der Oberstaatsanwalt. Zu der Misshandlung sei es dann aber in einem Fall gekommen. Die Verhandlung wird vor dem Schöffengericht in Pinneberg verhandelt. Der Prozess beginnt um 10.30 Uhr und ist öffentlich. Allerdings werde die Aussage des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, betont Oberstaatsanwalt Dreeßen.

Dass der Prozess erst jetzt, fast zwei Jahre nach der Tat beginnt, habe mit der Einholung eines Gutachtens zu tun. Ursprünglich sollte der 59-Jährige schon früher verhandelt werden. Dem Angeklagten droht eine Haftstrafe. Das Strafmaß reicht bei diesem Anklagepunkt von mindestens zwei bis höchsten 15 Jahren, erklärt Oberstaatsanwalt Dreeßen.