Obwohl die vom Uetersener Bauhof entsorgten Grabsteine schon lange weg sind, ist immer noch nicht klar, inwieweit sie unter Denkmalschutz standen und ob die Stadt nun ein Bußgeld zahlen muss. Hinter den Kulissen wurde um die Zuständigkeit gerungen. Klar ist, dass es sich der Cecilie-Bleeker-Park samt Grabsteinen als einfaches Kulturdenkmal galt. Das Problem: Seit Änderung des Denkmalschutzgesetzes zum 1. Februar 2015 gab es laut Kreisverwaltung keine neue Einordnung des Parkes durchs Landesdenkmalamt in Kiel. Das soll nun nachgeholt werden. „Wir haben jetzt die verbindliche Aussage, dass es eine Ortsbesichtigung geben wird und geben muss. Vorher wäre jede fachliche Einschätzung über die Denkmalwürdigkeit pure Spekulation“, so Kreissprecher Oliver Carstens. Ein Termin steht noch nicht fest.