Elmshorn. 24 Jahre alter Mann war nachts mit seinem Mercedes viel zu schnell unterwegs. Getöteter Fußgänger stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Elmshorn um 4 Uhr morgens: „Es wirkte wie ausgestorben“, erinnerte sich Wartan B. Und doch befand sich am 20. Juli 2014 noch eine weitere Person außer dem Angeklagten auf der Straße: Fußgänger Michael Z., 44. Der war wenig später tot – überfahren vom Mercedes des Angeklagten. Zeugen für den tragischen Unfall gab es keine. Wegen fahrlässiger Tötung musste sich der 24-jährige Elmshorner am Dienstag vor dem Amtsgericht der Stadt verantworten. Nach dreistündiger Verhandlung kam Wartan B. mit einer Geldstrafe von 900 Euro davon.

Wie es zu dem Unfall an der Kreuzung Reichenstraße/Ansgarstraße/ Berliner Straße kommen konnte, kann sich der 24-Jährige nicht erklären. „Ich habe die Person nicht gesehen“, beteuerte er mehrmals. Der Elmshorner, der mit dem 190 PS starken Mercedes seines Vaters in Richtung Autobahn fuhr, gab an, die Ampel vor der Bahnunterführung habe zunächst für ihn Rot gezeigt. „Ich habe abgebremst, als die Ampel auf Grün sprang, wieder beschleunigt.“ Dann habe es geknallt. „Ich habe die Augen zugemacht, gebremst und bin, als der Wagen stand, sofort rausgesprungen. Da habe ich die Person auf der Straße liegen sehen.“ Zu schnell sei er nicht gewesen, unter 50 Kilometer pro Stunde gefahren.

Das Gutachten des Unfallsachverständigen Christopher Tschierschke kommt zu einem ganz anderen Ergebnis. „Die Kollisionsgeschwindigkeit betrug 68 Kilometer pro Stunde.“ Der Fußgänger sei an der dortigen Fußgängerfurt von links kommend auf die Fahrbahn getreten und neun Sekunden dort unterwegs gewesen, ehe der Mercedes ihn mittig der Fahrbahn traf. „Der Autofahrer konnte den Fußgänger klar erkennen.“ Hätte Wartan B. die aufgrund einer Baustelle bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde eingehalten, wäre es nicht zur Kollision gekommen. „Auch bei Tempo 50 wäre der Unfall vermeidbar gewesen, das Fahrzeug hätte vorher zum Stillstand gebracht werden können“, so der Sachverständige. Allerdings wies Tschierschke darauf hin, dass auch für den Fußgänger der herannahende und beleuchtete Pkw deutlich sichtbar gewesen sein muss.

Fußgänger Michael Z, hatte laut der Autopsie mindestens 1,42 Promille Alkohol im Blut, hinzu kommt laut dem Gutachten ein erheblicher Cannabiskonsum. „Ich verkenne nicht, dass der Fußgänger erheblich unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand“, sagte Andreas Neugebauer als Vertreter der Staatsanwaltschaft. Schwerer wiege aber, dass der Angeklagte mehr als doppelt so schnell fuhr wie erlaubt. „Ihr Fahrverhalten war grob verkehrswidrig und rücksichtslos“, so Neugebauer. Er beantragte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe, einer Geldbuße von 1000 Euro und einem Führerscheinentzug von einem Jahr.

Verteidiger Christoph Heer hielt eine Geldstrafe für tat- und schuldangemessen. „Wir können nicht dagegen an argumentieren, dass der Angeklagte zu schnell war.“ Dennoch habe Wartan B. glaubhaft angegeben, die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 übersehen zu haben. Weil er davon ausgehen musste, dass 50 Kilometer pro Stunde erlaubt seien, liege keine Straßenverkehrsgefährdung vor, so Heer.

Richterin Renate Päschke-Jensen sprach in der Urteilsbegründung von einem „sehr erheblichen Mitverschulden“ des getöteten Fußgängers. Neben der Alkohol- und Drogenbeeinflussung spreche vieles dafür, dass Michael Z. bei Rot die Fahrbahn querte. „Angesichts dieses Mitverschuldens halte ich eine Geldstrafe für den Angeklagten für ausreichend“, so die Richterin weiter.