Der Kreis Pinneberg will den Kommunen jährlich 1,7 Millionen Euro für den bislang kostenfreien Schülertransport in Rechnung stellen.

Kreis Pinneberg. Vor zwei Jahren war es wesentlicher Bestandteil für den Kreis Pinneberg, um unter den Rettungsschirm des Landes zu schlüpfen. Die 1,7 Millionen Euro an Schulkostenbeiträgen für die 250 geistig behinderten Schüler der Förderzentren Raboisen in Elmshorn und Heideweg in Appen-Etz, die künftig die 36 Heimatgemeinden und nicht mehr der Kreis zahlen sollten, machten mehr als die Hälfte der notwendigen Einsparungen für die Landesförderung aus.

Bezahlt hat bisher noch keine Kommune. Nun beschäftigt sich der Kreistag am heutigen Mittwoch von 18 Uhr an im Pinneberger Rathaus erneut mit dieser Thematik. So soll mit den Städten und Gemeinden ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden, der eine Musterklage zweier Kreise gegen dieses Schulgesetz abwarten und das Urteil für alle Seiten verbindlich erklären soll.

Der Schulausschuss des Kreistages hat dieser Vorgehensweise bereits einstimmig zugestimmt, sagt Vorsitzende Kerstin Seyfert, CDU. „Das ist eine gesetzliche Vorgabe, die wir jetzt umsetzen müssen.“

Doch es gibt auch eine Gegenstimme. Burghard Schalhorn, der als Einzelkämpfer der KWGP im Kreistag kein Stimmrecht im Ausschuss hat, lehnt dies ab. Er findet: „Es ist unsozial und menschenverachtend, den Kreishaushalt auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft zu sanieren.“ Die gesetzliche Verpflichtung bezeichnet der Abgeordnete als „Erpressung des Landes, weil wir sonst nicht die Fördergelder des Landes für den Rettungsschirm bekommen.“ Die beiden Schulen, um die es geht, sind Kreis-Schulen und darum müsse der Kreis auch die Schulkosten dafür ganz allein tragen wie bisher.

Allerdings trifft es nicht die Eltern der Raboisen- und Heidewegschüler, wie Schalhorn mit seiner Aussage andeutet. Vielmehr geht es darum, dass der Kreis als Schulträger jetzt auch jenen Städten und Gemeinden die Schulkosten in Rechnung stellen darf, wo diese Familien leben. Das ist bei den allgemeinbildenden Schulen seit vielen Jahren gängige Praxis, dass die Schulgemeinde dafür die Wohnortgemeinde der Schüler in die Kostenpflicht nimmt. Allerdings sind dies erheblich niedrigere Beträge als 5946 Euro je Kind und Jahr, die die Raboisenschule kostet, und jene 8535 Euro je Kind und Jahr für die Heidewegschule, die hier anstehen. So soll Elmshorn für seine 57 Schüler 338.000 Euro an den Kreis, Pinneberg für 46 Schüler 392.000 Euro, Wedel für 20 Schüler 108.000 Euro, Barmstedt für zehn, und Schenefeld für acht Schüler je 60.000 Euro, Moorrege für sechs Schüler 51.000 Euro pro Jahr bezahlen.

Bislang habe aber noch keine der 36 betroffenen Kommunen die Rechnungen des Kreises für 2013 und 2014 beglichen, sagt Kreissprecher Oliver Carstens. Sieben Kommunen – Elmshorn, Pinneberg, Wedel, Schenefeld, Quickborn, Tornesch und Bönningstedt – hätten sich dagegen ausgesprochen, während die anderen die Kostenbescheide bislang ignoriert haben. Letztlich soll nun das Oberverwaltungsgericht in Schleswig klären, ob das neue Schulgesetz in dieser Hinsicht rechtlich einwandfrei ist. „Wir empfehlen den Kommunen, dafür Rückstellungen zu bilden“, sagt Kreissprecher Carstens.