Für die spätere Neubebauung der ehemaligen Weinstuben-Fläche in Rellingen fasste der Bauausschuss jetzt den Satzungsbeschluss zur zweiten Änderung des B-Plans 37 Am Markt.
Rellingen. Wo derzeit in Sichtweite zur Rellinger Kirche Autos parken, stand einst die Gaststätte „Schmidt's Weinstuben“. Für die Neubebauung der Fläche im historischen Ortskern der Gemeinde fasste der Bauausschuss jetzt den Satzungsbeschluss zur zweiten Änderung des B-Plans 37 Am Markt. Das Regelwerk schreibt dem Eigentümer der Fläche vor, wie sich die Gemeinde die künftige Gestaltung des Filetgrundstücks vorstellt. Dabei geben die Politiker den Rahmen für die spätere Bebauung vor, die bauliche Gestaltung obliegt dem Investor.
Das Areal hatte sich nach Absprung eines holländischen Investors Thomas Pötzsch, Chef der Firma Cargo Trans Pool (CTP), gesichert. Der Rellinger Logistikunternehmer, in dessen Besitz sich inzwischen mehrere Flächen im Zentrum der Gemeinde befinden, hatte stets betont, noch keine konkreten Pläne für das Weinstuben-Areal zu haben. Nach der Ausschuss-Sitzung teilte er auf telefonische Abendblatt-Anfrage mit, sich zu gegebener Zeit zum weiteren Vorgehen äußern zu wollen. Pötzsch hatte das marode Gaststättengebäude 2012 abreißen lassen und auf seine Kosten eine Parkfläche für die Öffentlichkeit errichtet.
Die Anlieger beobachten die Entwicklung an dieser Stelle mit Argusaugen, seit die Baufirma Adlershorst 2011 gegenüber von „Schmidt's Weinstuben“ ein massives Wohn- und Geschäftshaus fertiggestellt hatte, das im Volksmund spöttisch „Klein Manhattan“ heißt. Eine erste Version der B-Plan-Änderung hatte sich am Adlershorst-Projekt orientiert und war auf einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Ende November auf starken Protest der Anlieger gestoßen. Daraufhin speckte Bauamtsleiter Tom Rasmussen das maximal mögliche Bebauungsvolumen deutlich ab und änderte auch die Anordnung des Neubaus auf dem Grundstück.
Laut dem Aufstellungsbeschluss darf das Gebäude im vorderen Bereich lediglich zwei Etagen plus Staffelgeschoss umfassen, im hinteren Bereich sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Ein Neubau darf nicht mehr direkt an der Straße, also auf die Grundfläche der abgerissenen Weinstuben, gesetzt werden. Die Baulinie wurde um 1,5 Meter nach hinten verschoben. Festgeschrieben ist auch, dass die kleine Anliegerstraße Birkengrund nicht angetastet werden darf. Zudem ist bei einem Neubau die Errichtung einer Tiefgarage zwingend festgeschrieben. Das Erdgeschoss steht für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung, die übrigen Stockwerke sind Wohnungen oder Büroräumen vorbehalten.
„Wir haben frühzeitig viele Bürger in das Verfahren eingebunden“, sagt Bürgermeisterin Anja Radtke. Sie hebt hervor, dass im späteren offiziellen Anhörungsverfahren zur B-Plan-Änderung keine einzige Einwendung von privater Seite mehr eingegangen ist. „Es hat seinen Niederschlag gefunden, dass die Bürger den Prozess begleiten durften und wir ihre Bedenken ernst genommen haben.“ Für die Bürgermeisterin ist dieses B-Plan-Verfahren ein Musterbeispiel von Transparenz und vertrauensvoller Zusammenarbeit.