Der Kreis Pinneberg hat die Leistungsverträge mit fünf freien Trägern der Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung verlängert. Den Organisationen stehen bis 2017 jährlich jeweils 90.000 Euro zur Verfügung.

Kreis Pinneberg. Der Kreis Pinneberg hat die Leistungsverträge mit den fünf freien Trägern für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung um weitere vier Jahre verlängert. So stehen dem Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt, dem Frauentreff Elmshorn, der Lebens- und Erziehungsberatung des Diakonische Werks Rantzau, dem Sozialdienst katholischer Frauen sowie der Organisation Donum Vitae bis 2017 jährlich insgesamt 90.000 Euro zur Verfügung. Der Kreistag hatte die Förderverträge auf seiner jüngsten Sitzung verlängert. Landrat Oliver Stolz unterzeichnete sie nun im Kreishaus.

Der Kreis sei verpflichtet, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung anzubieten, sagt Marc Trampe. Da er seit 2006 keine eigene Beratungsstelle mehr betreibe, werde diese Leistung den Trägern übernommen. Das Geld werde halbjährlich nach Fall- und Antragszahlen verteilt. 2012 ließen sich 1268 schwangere Frauen beraten, weitere 477 überlegten abzutreiben.

Die schwangeren Frauen würden bei allen Fragen beraten, die sich für sie mit ihrer Schwangerschaft ergeben. Dazu gehöre die finanzielle Unterstützung vor und nach der Geburt. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist erforderlich, um innerhalb der ersten drei Monate einen Abbruch straffrei vornehmen zu können. Die schwangere Frau erhält nach erfolgter Beratung einen Beratungsschein, ohne den das Krankenhaus oder der Arzt keinen Abbruch vornehmen darf.