Die Stadtwerke Barmstedt sind ein Eigenbetrieb und damit eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Barmstedt. Dann sollten auch alle Mitarbeiter nach dem einheitlichen System bezahlt werden, wie dies der Tarifvertrag für die Versorgungswirtschaft vorsieht.
Eine unterschiedliche Entlohnung schafft eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter der Belegschaft. Und die sollte für ein öffentlich-rechtliches Dienstleistungsunternehmen nicht gelten. Da hat der Betriebsrat recht.
Allerdings hätte dieser schon vor zwei Jahren auf diese Gefahr aufmerksam machen können, als die Vertriebsgesellschaft gegründet wurde. Doch da soll der Werkleiter alle beruhigt haben mit der Aussage, dass die Vertriebs-Tochter nur das Risiko der außerstädtischen Gas- und Stromlieferung absichern sollte. Trotzdem werden nun sukzessiv neue Mitarbeiter in der außertariflichen Filiale angestellt, deren Aufgaben nicht einmal reine Vertriebsarbeit sind. Darum schlägt der Betriebsrat jetzt Alarm.
Die Barmstedter Stadtvertretung muss nun entscheiden, wohin der Weg gehen soll. Bislang hat sie ihrem rührigen Werkleiter weitgehend freie Hand gelassen. Nun gilt es, der städtischen Belegschaft unmissverständlich zu signalisieren, ob alle gleich oder unterschiedlich behandelt werden sollen. Eine Alternative könnte darin bestehen, den Eigenbetrieb Stadtwerke in eine GmbH zu verwandeln. Das würde auch das Risiko für die Stadt begrenzen. Der Einfluss der Politiker würde allerdings schwinden.