Das ist bitter für die betroffenen Anwohner in Quickborn, die demnächst direkt vor ihrer Haustür Stromleitungen mit höchster elektromagnetischer Strahlung ertragen müssen.
Aber die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kommt nicht überraschend. Zwar besteht noch eine kleine Chance, die vom Kieler Energieministerium erteilte Baugenehmigung im Hauptklageverfahren zu Fall zu bringen. Aber mit der ablehnenden Begründung ihrer Eilentscheidung haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts die Hürde so hoch gelegt, dass ein solcher Beschluss kaum noch zu erwarten ist.
Die Rechtslage scheint nun einmal eindeutig. Der Bundestag hat in der gerade ablaufenden Wahlperiode die Verlegung dieser 380.000-Volt-Leitungen unter die Erde zu einer absoluten Ausnahme erklärt. Sie darf nur in Niedersachsen in vier Pilotvorhaben vollzogen werden. Den Einflüsterern der Strom- und Netzbetreiber-Lobby in Berlin sei Dank! Andererseits würden Erdkabel den für die Energiewende 2021 dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze teurer machen. Ob dazu alle Verbraucher bereit wären, kann angesichts des öffentlichen Aufschreis bei jeder Strompreiserhöhung bezweifelt werden.
Die etwa 2000 Anlieger und die 1000 betroffenen Schüler in Quickborn haben nun einmal das Pech, dass die alte Stromtrasse ganz nah an ihnen vorbeiläuft. Dann können sie auch die viel stärkeren und noch ungesünderen Höchstspannungsleitungen ertragen, so die Juristen-Logik aus Leipzig.