Diese Entscheidung ist traurig, bitter und leider auch falsch. Sie ist aber nachvollziehbar. Seit Jahren bemühen sich die Fluglärmgegner rund um Quickborn um tatkräftige Unterstützung von Verwaltung und Politik der betroffenen Kommunen. Außer Sonntagsreden, Hinhaltetaktik und Absagen ist dabei nichts rausgekommen. Die meisten Stadtväter und Ratspolitiker wollen es sich nicht mit dem Flughafen verscherzen, der ein wichtiger Arbeitgeber der Region ist. Und der führt eine eigene Abteilung, die Projekte in der Umgebung sponsert.
Aber das dürfte kein Grund sein, der jetzt zu diesem Rückzieher geführt hat. Dass er auf sich alleine gestellt ist, wenn er den Hamburger Senat vor Gericht herausfordert, war vornherein klar. Dennoch hat der Quickborner Verein vor einem Jahr das Klageverfahren eingeleitet. Nun verlässt ihn auf halber Strecke der Mut, weil er ahnt, dass die eine Klage womöglich nicht ausreichte. Wenn sie die Bahnbenutzungsregelung erfolgreich gekippt hätten, müssten die Quickborner wohl noch für eine neue und bessere erneut vor Gericht ziehen. Das traut sich der Vorstand nicht mehr zu. Verständlich, so frustriert, zermürbt und gealtert wie er inzwischen ist.
Dabei ist seine Einschätzung falsch. Denn wenn die Bahnbenutzungsregel vor Gericht kippt, werden die Karten komplett neu gemischt. Man würde die Initiative endlich ernst nehmen und die kommunale Unterstützung wäre ihr sicher. Schade, dass es dazu nun nicht mehr kommt.