Die Leistungen für Asylbewerber sind seit 1993 nicht mehr erhöht worden und lagen inzwischen weit unter dem festgesetzten Existenzminimum. Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes folgerichtig und nachvollziehbar. Nur: Mit mehr Geld allein ist es nicht getan.
Was fehlt, ist der schnelle Zugang zu Deutschkursen und zu Arbeit. Viele Asylbewerber sind jung. Sie können (und wollen) arbeiten. Der deutsche Staat aber lässt die Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften versauern und lässt ihr Potenzial ungenutzt. Wenn diese Menschen schnell unsere Sprache lernen und eine Arbeitsstelle finden, tun sie etwas für sich - und auch für die Gesellschaft. Sie könnten alleine für ihren Lebensunterhalt sorgen und würden sich von den staatlichen Leistungen, die jeder Steuerzahler mitfinanziert, abkoppeln.
Die Qualifikationen, die Asylbewerber auf diese Weise erlernen, können sie für ihr späteres Leben ebenfalls nutzen. Entweder in Deutschland, falls sie dauerhaft bleiben dürfen. Oder in ihrem Heimatland, falls es zu einer Abschiebung kommt.
Dabei sollte auch bedacht werden: Je besser im Falle einer Abschiebung die Startbedingungen in ihrem Heimatland sind, desto geringer ist die Gefahr, dass die Abgeschobenen später wieder illegal in die Bundesrepublik einreisen. Eine vernünftige Integration ist nicht mit Geld zu bezahlen.