Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, gefährdet sich und andere - und muss schnell und konsequent bestraft werden. Dafür ist eine Blutprobe zwingend erforderlich.

Hier beginnt das Problem: Eine Blutprobe ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit - und muss daher laut den gesetzlichen Vorschriften von einem Richter angeordnet werden. Nur: Einen Richter, der dies nachts im Kreis Pinneberg genehmigen könnte, gibt es nicht. Trotzdem muss die Polizei es versuchen. Als nächster Schritt muss der Versuch stehen, die Erlaubnis eines Staatsanwaltes einzuholen. Erst wenn auch dies nicht klappt, darf der Polizist selbst die Blutprobe anordnen. In diesem Fall muss alles genauestens dokumentiert werden, damit das Ergebnis der Blutprobe später verwertet werden darf. Ein bürokratischer Irrsinn, der dazu führt, dass die Beamten für andere Aufgaben ausfallen. Vielleicht wäre es am besten, in diesem Punkt das Gesetz zu ändern.