Transsexualität oder Transsexualismus eines Menschen bedeutet nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden. Menschen, die physisch männlich sind, aber ein weibliches Identitätsgeschlecht haben, bezeichnet man als Mann-zu-Frau-Transsexuelle oder Transfrauen; im umgekehrten Fall wird von Transmännern gesprochen.
In Deutschland nehmen jährlich etwa 1400 Menschen eine andere geschlechtliche Identität an. Im deutschen Transsexuellengesetz ist unter anderem geregelt, dass eine Änderung des Vornamens vorgenommen werden kann. Transsexualismus ist „eine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung“, hat das Landessozialgericht Stuttgart 1981 festgestellt.
Deshalb werden die Kosten der Umwandlung in der Regel von den Krankenkassen übernommen.