Im Fall Dirk Biller, dessen Familie sich gegen Erziehungsmethoden der Lebenshilfe Pinneberg vor dem Amtsgericht zur Wehr setzt, ist die Entscheidung vertagt worden.
Wedel/Pinneberg. Nach Angaben der Klägerseite will die zuständige Richterin zunächst ein Gutachten über die Zulässigkeit der Methoden einholen. Die Familie wirft der Lebenshilfe vor, ihren behinderten Sohn Dirk zu schikanieren, der in der Wedeler Wohngruppe der gemeinützigen Gesellschaft lebt. Die von der Lebenshilfe beauftragte Kanzlei hatte hingegen in einer Stellungnahme angeführt, die Maßnahmen wie Stubenarrest seien unter anderem zum Selbstschutz Billers erfolgt.