Norderstedt. Der unterlegene Oberligist wirft dem Titelverteidiger vor, mit Philipp Koch einen nicht spielberechtigen Akteur eingesetzt zu haben
Eintracht Norderstedt muss nachträglich um den Einzug ins Achtelfinale des Fußball-Oddset-Pokals bangen. Einen Tag nach dem glücklichen 6:4 des Titelverteidigers im Elfmeterschießen hat der unterlegene Oberligist Niendorfer TSV Protest eingelegt. „Unserer Auffassung nach war Eintrachts Spieler Philipp Koch nicht spielberechtigt“, sagt NTSV-Manager Carsten Wittiber. Koch hatte drei Tage vor dem Pokalduell beim 1:2 im Regionalligaspiel beim SC Weiche Flensburg 08 die Rote Karte gesehen, spielte in Niendorf aber 120 Minuten durch, bereitete ein Tor vor und verwandelte im Elfmeterschießen seinen Versuch.
„Wir haben uns vorher beim Norddeutschen Fußball-Verband (NFV) rückversichert, ob Philipp spielen darf. Da er in Flensburg nur für ein Foul und nicht für eine Tätlichkeit des Feldes verwiesen wurde, gab man uns das Okay“, sagt Norderstedts Teammanager Olaf Bösselmann. Dass die Eintracht tatsächlich entsprechende Rücksprache hielt, bestätigen der NFV-Spielausschussvorsitzende Jürgen Stebani sowie der NFV-Sportgerichtsvorsitzende Uwe Dittmer. Stebani bezeichnete den Vorgang als „durchaus übliches Verfahren. Jeder Verein hat das Recht, beim NFV-Sportgericht das Beste für seinen Spieler rauszuholen“.
Auf Nachfrage des Abendblatts konnte Dittmer die Rechtsgrundlage der Absprache bis Redaktionsschluss nicht benennen. In Paragraf 15, Absatz 4 der NFV-Spielordnung heißt es: „Sperrstrafen auf der Ebene des NFV bewirken ein Spielverbot auch für Pflichtspiele im Landesverband.“ Dieser Landesverband ist der Hamburger Fußball-Verband (HFV) als Veranstalter des Oddset-Pokals. Nach Niendorfer Interpretation hätte Koch aufgrund der Regularien also nicht spielen dürfen. Pikant: Hätte ein Spieler des Niendorfer TSV zwei Tage zuvor in der Oberliga Hamburg beim Spiel in Billstedt (2:0) die Rote Karte gesehen, wäre er laut den Regularien des Hamburger Fußball-Verbandes, die für alle Vereine bis zur Oberliga gelten, gesperrt gewesen. Der Fall kommt nun zunächst vor das HFV-Sportgericht. Laut Eintracht-Präsident Reenald Koch müssen sich die Fans keine Sorgen machen. „Ich habe vollstes Verständnis für den Einspruch, aber alles ist nach Recht und Ordnung verlaufen.“