Kreis Segeberg. Kulturschaffende werden bei ihren Projekten vom Kreis Segeberg unterstützt: Wo man jetzt einen Antrag stellen kann.
Die Kreispolitik unterstützt die Kunst- und Kulturschaffenden 2023 mit 50.000 Euro. Wer 2023 ein innovatives Kulturprojekt im Kreis Segeberg plant, kann ab sofort einen Antrag auf Kulturförderung stellen.
„Gefördert werden künstlerische und kulturelle Vorhaben und Maßnahmen, die einen unmittelbar wertvollen Mehrwert für das kulturelle Angebot im Kreis Segeberg haben“, sagt die Kulturplanerin Elsa Riebelmann. Sie kümmert sich seit Mai um die kulturellen Belange im Kreisgebiet. Die Projekte müssen überregionale Bedeutung haben, also die Bürgerinnen und Bürger mehrerer Gemeinden und Städte im Kreisgebiet erreichen.
Kreis Segeberg: Antrag stellen – 50.000 Euro stehen für die Kultur bereit
Im vergangenen Jahr seien kammermusikalische Konzerte, eine Musical-Produktion und die Abschlusspublikation eines Projektes der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen finanziell vom Kreis bezuschusst worden.
Um künftig flexibler auf Förderanfragen reagieren zu können, habe der Kreistag für die Förderung von Kunst und Kultur in den Jahren 2023 und 2024 neue Grundsätze festgelegt. So entfällt beispielsweise die Einzelfallentscheidung durch den Ausschuss für Bildung Kultur und Sport (BKS). Die eingereichten Anträge werden fortan von der Verwaltung geprüft und beurteilt.
Die Anträge für 2023 müssen bis zum 15. Oktober eingereicht werden. Wer Förderung für 2024 beantragen möchte – was nur Kommunen können – muss dies bis zum 30. Juni des laufenden Jahres tun, um eine Vorbereitung durch die politischen Gremien für das kommende Haushaltsjahr möglich zu machen.
Kreis Segeberg: Kulturplanerin des Kreises berät
Anträge müssen eine Projektbeschreibung, einschließlich eines Zeitplanes, und einen Kosten- und Finanzierungsplan mit allen Zuschussbeträgen anderer öffentlicher oder privater Zuschussgeber sowie der Eigenleistung enthalten.
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Für Fragen zur Kulturförderung steht die Kulturplanerin Elsa Riebelmann unter 04551/951 91 83 zur Verfügung. Wer einen Antrag einreichen möchte, findet unter www.segeberg.de/Kultur Erläuterungen, das Online-Antragsformular sowie die geltenden Richtlinien und Grundsätze zur Förderung von Kunst und Kultur zum Download. Schriftlich Anträge gehen an den Kreis Segeberg, Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule Kultur, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg.