Bad Segeberg. Kreis stockt Mittel für die Jugendarbeit massiv auf. Wer das Geld bekommen kann und wie es beantragt wird.
Im Kreis Segeberg steht in diesem Jahr mehr Geld für Ferien- und Freizeitangebote in der Jugendarbeit zur Verfügung. Mit dem kürzlich gefassten Beschluss hat die Kreispolitik die Fördermittel von bisher 16.500 Euro auf 41.500 Euro jährlich erhöht. Antragsberechtigt sind alle Träger der freien Jugendhilfe wie Jugendgruppen, -verbände und -initiativen sowie alle Jugendzentren im Kreis in öffentlicher Trägerschaft.
Maßnahmen, die gefördert werden können, müssen sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von sechs bis 27 Jahren richten, die im Kreis Segeberg wohnen. An einer Maßnahme müssen mindestens sieben Personen und eine Betreuungsperson teilnehmen. Die Angebote wie Ferienlager und Fahrten müssen in der Regel mindestens drei Tage und dürfen längstens 21 Tage dauern.
Kreis Segeberg: Höhere Zuschüsse für Jugendreisen und andere Ferienangebote
Der Kreisjugendring (KJR) Segeberg kümmert sich um die Bearbeitung der Anträge. Als Interessenvertretung seiner Mitgliedsvereine und -verbände sowie als Vertretung der Jugendverbände hatte der KJR die Erhöhungen der seit 2005 unverändert festgesetzten Förderbeträge beantragt. Der Kreistag hat einer Neufassung Anfang Dezember zugestimmt.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten somit diese neuen Förderbeträge:
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Jugendbildungsmaßnahmen: 5 Euro/Person.
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit präventiven Schwerpunkten, beispielsweise zu den Themen Sucht oder Gewalt 6 Euro/Person.
- Internationale Jugendarbeit mit Begegnung im Kreisgebiet: 6 Euro für alle Personen.
- Internationale Jugendarbeit mit Begegnung im Ausland: 9 Euro, nur für Personen aus dem Kreisgebiet.
- Für junge Menschen mit nachgewiesener Behinderung kann bei allen Maßnahmen ein höherer Betrag beantragt werden.
„Es besteht die Hoffnung, dass sich die Vereine und Verbände nach den Jahren der Corona-Pandemie, in denen derartige Freizeitmaßnahmen kaum durchführbar waren, in den kommenden Jahren auf diesem Gebiet wieder verstärkt engagieren können“, sagt Angela Klimpel vom Fachdienst „Kita, Jugend, Schule, Kultur“.
Kreis Segeberg: Wie das Geld beantragt werden kann
Die Träger oder die zuständige Jugendgruppenleitung müssen die Zuschussanträge spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen. Um Planungssicherheit zu haben, empfiehlt Klimpel eine möglichst frühe Antragsstellung.
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Informationen zum Antragsverfahren gibt es beim Kreisjugendring Segeberg unter Telefon 04551 /3464 oder per E-Mail an info@kjr-se.de. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des KJR bereitgestellt. Ansprechpartnerin in der Kreisverwaltung zu den Themen Jugendarbeit und Jugendförderung ist Angela Klimpel, Telefon 04551/951-9189, E-Mail angela.klimpel@segeberg.de.