Norderstedt. Das zurückgelassene Tier jaulte gequält. Was die Tierrechtsorganisation Peta nun an Konsequenzen für den Halter fordert.
Die Tierrechtsorganisation Peta hat am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft Kiel Strafanzeige gegen einen Norderstedter Hundehalter gestellt. Zudem fordert Peta ein Tierhalteverbot für den Beschuldigten. Dieser soll am Mittwoch, 20. Juli, seinen Hund in einem überhitztem Auto in Norderstedt sitzen gelassen haben.
Ein Zeuge entdeckte den Wagen auf einem Parkplatz. Laut dessen Angaben lagen die Außentemperaturen bei 30 Grad Celsius. Der im Wagen eingesperrte Hund habe gewinselt und wirkte schwach und apathisch. Als der Zeuge die Polizei rufen wollte, sei der Halter erschienen und habe sich uneinsichtig gezeigt. Anschließend soll er mit dem Hund davongefahren sein.
Tierquälerei: Hund sitzt in Norderstedt in überhitztem Auto
Peta beruft sich bei seiner Strafanzeige auf das Tierschutzgesetz, das untersagt, Tieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Leiden oder Schmerzen zuzufügen. „Viele Hundehalterinnen und -halter unterschätzen die Auswirkungen der hohen Außentemperaturen, wenn sie die Tiere im Wagen zurücklassen. Hunde werden in den überhitzten Fahrzeugen schnell unruhig, kratzen an den Fenstern und geraten in Panik. Dies verschlimmert die lebensgefährliche Situation zusätzlich. Für sie kommt dann oft jede Hilfe zu spät“, sagt Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Peta. „Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“
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Bereits wenige Minuten in der Sonne würden reichen, um ein geparktes Auto auf bis zu 70 Grad Celsius zu erhitzen, teilte Peta mit. Auch ein Schattenparkplatz oder ein leicht geöffnetes Fenster würden bei diesen Temperaturen keine Abhilfe schaffen. „Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand“, so Peta.
Tierfreunde sollten zur Not Scheibe des Wagens einschlagen
Entdecken Menschen an einem warmen Tag einen Hund im Auto, sei schnelles Handeln gefragt. Sollte der Wagenbesitzer nicht auffindbar sein, müsse umgehend die Polizei gerufen werden. Befinde sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen – sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe einzuschlagen.
Dies könne rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings seien Peta keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden seien. Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen und das Tier noch außer Gefahr sein, ließe sich der Fahrzeughalter ausrufen.
Norderstedt: Geschwächte Tiere brauchen sofort Erste Hilfe
Könne der Hund aus dem Auto befreit werden, seien sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbesser, müsse der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.